Hallo,
ich befinde mich aktuell in Teilzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger und habe aufgrund einer Zwillingsschwangerschaft ein sofortiges Beschäftigungsverbot bekommen.
Wie verhält es sich da mit der Elternzeit? Ist es möglich diese auch jetzt schon zu beenden?
Vielen Dank!
von
Uselpusel
am 08.09.2019, 23:06
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit und aufgrund Zwillingsschwangerschaft Beschäftigungsverbo
Hallo,
sie bekommen das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Also den Teilzeitlohn.
Eine vorzeitige Beendigung ist nicht möglich.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.09.2019
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit und aufgrund Zwillingsschwangerschaft Beschäftigungsverbo
Arbeitest du gerade Teilzeit in Elternzeit? Dann erhälst du den Lohn so als wenn du arbeiten würdest.
Deine EZ komplett beenden, um ein Vollzeit BV zu erhalten, das geht nicht. Das BV setzt ja neben der Arbeitsfähigkeit auch eine entsprechende Kinderbetreuung voraus.
Mitglied inaktiv - 09.09.2019, 07:18
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit und aufgrund Zwillingsschwangerschaft Beschäftigungsverbo
Du bekommst in einem BV das, was du auch ohne BV bekommen würdest, in deinem Fall also Teilzeitgehalt.
In einem BV darfst du natürlich nicht schlechter gestellt werden, aber auch nicht besser. Sprich du kannst nicht plötzlich durch ein BV dein Vollzeitgehalt wieder bekommen, obwohl du eigentlich ohne BV nur Teilzeit arbeiten würdest.
von
Dojii
am 09.09.2019, 07:44