Sehr geehrte Frau Bader,
Hallo Forumsmitglieder,
Braucht man eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers, um Teilzeit (es handelt sich um eine kurzfristige, geringfügige Beschäftigung - Prospekte verteilen) während der Elternzeit arbeiten zu können, oder genügt auch eine mündliche Einverständnis?
Muss ich diese Bescheinigung irgendwo vorlegen? Krankenkasse? Neuer Arbeitgeber?
Vielen Dank
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 15.01.2014, 10:11
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit - schriftliche Bescheinigung
Hallo,
Sie meinen bei einem anderen AG?
Besser schriftlich, nur zu Ihrer Sicherheit als Beweis. Vorliegen muss man es nirgends.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.01.2014
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit - schriftliche Bescheinigung
Das BEEG verlangt nur die Zustimmung vom alten AG, wenn man bei einem anderen AG (während der EZ) arbeiten möchte. Es sagt nix dazu, ob das schrifltich sein muss...
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 15.01.2014, 22:34