ich hab mal ne Frage... ich arbeite zwar eigentlich bei einer Elterngeld /-zeitstelle, jedoch weiß das hier so genau auch keiner meine tochter ist jetzt 2, ich bin noch in der probezeit (bis mai). jetzt hab ich das problem das ich aus finanziellen gründen (jugendamt verlangt von mir zuviel geld für die Betreuung meiner tochter) in Elternzeit mit gleichzeitiger Teilzeit gehen (30 Stunden). hab ich einen gesetzlichen Anspruch darauf??? wenn ja, wo steht das hab mal gelesen das ich mind. 6 monate dort beschäftigt sein sollte, bin erst seit nov.08 dort festangestellt, seit märz 08 jedoch über eine zeitarbeitsfirma dort gewesen
Mitglied inaktiv - 26.01.2009, 20:04