Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich bis 22.09.2019 in Elternzeit. Ab dem 01.10.2018 werde ich für 4 Tage/Woche (insges. 16 Wochenstunden, 24 Tage Jahresurlaub) in Teilzeit während meiner Elternzeit arbeiten. Ab dem 27.01.2019 beginnt jedoch der Mutterschutz meiner erneuten Schwangerschaft, hierzu beende ich TZ und Elternzeit. Vor der Elternzeit meines ersten Kindes habe ich an 5 Tagen/Woche in Vollzeit (38 Wochenstunden, 30 Tage Jahresurlaub) gearbeitet.(Gleicher Arbeitgeber) ich habe ja im Mutterschutz Urlaubsanspruch, kann ich diese Urlaubstage vorher in meiner Teilzeitbeschäftigung beantragen/verwenden? Herzlichen Dank für Ihre Nachricht und freundliche Grüße Heidi
von Hedi84 am 27.09.2018, 09:12