Hallo Frau Bader, Ich habe gerade angefangen während der Elternzeit in Teilzeit bei einem anderen AG zu arbeiten. Nun habe ich erfahren, dass ich erneut schwanger bin. Wie muss ich mich am besten Verhalten um von meinem Stammarbeitgeber das Mutterschaftsgeld zu bekommen ( berechnet auf die damalige Vollzeitstelle) ? Die Elternzeit mit dem einreichen des Mutterschutzes vorzeitig beenden? Und dem Teilzeitarbeitgeber zum Mutterschutzbeginn kündigen? Der Vertrag der TZ stelle würde noch bis Juli nächsten Jahres gehen. Vielen Dank
von Chripo1111 am 07.02.2018, 18:52