Sehr geehrte Frau Bader ,
Meine Elternzeit endet nach 14 Monaten im September 2020. danach plane ich einen Wechsel meines Arbeitgebers und würde in Teilzeit arbeiten. Aufgrund der aktuellen Situation und da ich im Gesundheitssystem tätig bin würde ich jetzt doch die Elternzeit auf zwei Jahre verlängern um Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. (Um nicht Gefahr zu laufen, zu 100% Tätigkeit verpflichtet zu werden)
Was sind die Bedingungen- müsste ich das jetzt beim alten Arbeitgeber beantragen, oder reicht es, mit dem Ende der ursprünglich geplanten Elternzeit zu kündigen und falls der neue Arbeitgeber da mitspielt, einen neuen Vertrag mit og Bedingungen zu machen?
Vielen Dank für Ihre Mühe und mit freundlichen Grüßen,
N.M.
von
Minu0619
am 03.04.2020, 12:49
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit arbeitgeberwechsel
Hallo,
1. Verlängern geht nur mit Zustimmung des AG
2. Kündigen geht mit Frist 3 Monate zum Ende der EZ
3. TZ in EZ bei einem anderen AG geht nur, wenn der alte AG zustimmt. Eine Ablehnung bedarf wichtiger betrieblicher Gründe
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2020
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit arbeitgeberwechsel
Was den nun?
1. Verlängerung der EZ geht nur mit Zustimmung deines AG, denn da du weniger als 2 Jahre mitgeteilt hattest muss er dem nicht zustimmen.
2. Willst du in der EZ wo anders arbeiten, was theoretisch problemlos möglich ist, geht das nur mit Zustimmung deines jetzigen Arbeitgebers.
3. Ein neuer AG ist nicht an die EZ gebunden welche du mit einem anderen AG ausgemacht hast, du müsstest bei dem neuen AG also neue ES beantragen. Und zwar 7 Wochen vor Beginn.
4. Zum EZ-Ende hast du 3 Monate Kündigungszeit. Denke daran. Das macht die Planung so wie du sie vorhast nicht leichter. Kündigst du ohne Bedingung und ohne Absprache mit dem Arbeitsamt, droht zudem eine Sperre beim ALG1. Falls du keinen neuen AG findest oder es nicht wie geplant mit der Kinderbetreuung klappt. Den diese musst du nachweisen um überhaupt Anspruch auf ALG1 zu haben.
von
Felica
am 03.04.2020, 13:20