Hallo, komplizierter Fall: nach 2 Kindern habe ich nun noch bis 2019 Elternzeit (Start EZ:01/2014), möchte aber beim AG jetzt schon wieder in TZ arbeiten (30h/Woche). Dieser bietet das Gehalt von 2014 an, ohne tarifliche Anpassung bei mir. Ist dies rechtens oder müssen nicht alle generellen Anpassungen für alle AN gelten? VlG
von sebiotec am 13.07.2017, 09:42