Hallo Frau Bader,
ich beginne demnächst wieder Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Nun habe ich erfahren, dass ich schwanger bin.
Mir wurde in der 1. SS zum Ende hin ein Beschäftigungsverbot erteilt. Nun frage ich mich, was passiert, wenn dieser Fall wieder eintritt? Könnte der Arbeitgeber z.B. darauf bestehen, dass ich die Tätigkeit während Elternzeit beende oder hat er sonstige Möglichkeiten, so dass er keine Lohnfortzahlung leisten muss?
Besten Dank
von
Cassiopeia83
am 25.10.2018, 22:34
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit / Beschäftigungsverbot / Lohnfortzahlungen
Hallo,
wenn Sie wieder ein Beschäftigungsverbot erhalten bekommen Sie weiter den Teilzeitlohn. Ihr Arbeitgeber kann Sie nicht zwingen, die Teilzeit während Elternzeit zu beenden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.10.2018
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit / Beschäftigungsverbot / Lohnfortzahlungen
der AG erhält lohnfortzahlungen die er in einem EVENTUELLEN bv leisten muss von der umlagekasse zurück. das nur als kleiner hinweis.
du arbeitest ganz normal deine teilzeit und falls ein bv kommt, erhälst du weiter dein gehalt. aber damit rechnen würde ich nicht, denn nur weil es bei der ersten schwangerschaft so war muss es nicht sein, dass es bei der jetzigen auch so ist. jede schwangerschaft ist anders.
um den vollen anteil des AG im mutterschutz zu erhalten solltest du aber die laufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz vorzeitig beenden :-)
von
mellomania
am 26.10.2018, 06:01