Hallo Frau Bader,
ich habe Teilzeit in der Elternzeit 7 Wochen vor Antritt der Elternzeit beantragt. Die Teilzeit soll ab Tag der Geburt beginnen. Nun hat mein AG den Antrag bis jetzt weder genehmigt noch abgewiesen. Ich weiß dass nach 4 Wochen der Antrag als genehmigt gilt. Aber was heißt das für mich? Darf ich einfach zu Hause bleiben? Oder muss ich jetzt weitere Schritte einleiten. Und wenn ja, welche? Ich bedanke mich schon einmal vielmals für Ihre Hilfe
von
Hase_Hexe
am 20.03.2018, 11:39
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit, 4 Wochen-Frist vorbei, was nun?
Hallo,
gemäß § 15 Abs. 5 BEEG sollen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb von vier Wochen einigen. Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, dass, sollte sich der Arbeitgeber nicht melden, automatisch ein Anspruch besteht.
Ich würde mich also dringend an den Arbeitgeber wenden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.03.2018
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit, 4 Wochen-Frist vorbei, was nun?
Wenn der Antrag als genehmigt gilt, musst auch du deinen Teil des Vertrages erfüllen und ab dem vereinbarten Tag zur Arbeit erscheinen.
Wenn dein Arbeitgeber dich dann nicht einsetzen kann/will ist das nicht mehr dein Problem. Du hast deinen Teil erfüllt und deine Arbeitskraft zur Verfügung gestellt. Ob dein Arbeitgeber dich dann nutzt oder nicht spielt keine Rolle, du erwirkst dadurch auch meiner Meinung nach einen Anspruch auf Lohnzahlung in Teilzeit.
von
Dojii
am 20.03.2018, 12:23