Hallo Frau Bader,
ich muss nochmal nachfragen (Bitte entschuldigen Sie).
Was bedeutet der Pauschbetrag von 300€ in der Elternzeit?
Ab dem 1. Jahr möchte ich in der Elternzeit Teilzeit arbeiten:
Minijob 400€ / 10Stunden pro Woche
Hauptjob 20 Stunden die Woche – hier gibt es Gleitzeit die ich wieder „abbummle“ zählt diese auch zu den 30 Stunden dazu?
Vielen Dank
von
Klene82
am 06.12.2011, 17:47
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit 1 Jahr, Pauschbetrag
Hallo,
Sie dürfen bis zu 30 Std/ Wo arbeiten.
Das mit dem Abbummeln verstehe ich nicht :-(
Am besten rechnen Sie mal nach, dann haben Sie es ganz genau:
www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.12.2011
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit 1 Jahr, Pauschbetrag
hallo
der betrag von 300 euro ist der mindestsatz den jeder an eg bekommt.
wenn du mehr eg bekommst wird dein verdienst an das eg angerechnet und verriengert es!
von
CKEL0410
am 07.12.2011, 08:19