Teilzeit in ElternZeit Zustimmung ag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeit in ElternZeit Zustimmung ag

Wert Frau bader folgendes ich bin bis 30.4.17 in ElternZeit! Nun fragte ich schriftlich mein chef ob ich ab 10/16 24 h Arbeitn könnte, er bot mir per tel. 10 h ab 07/16 wg Personalüberhang an, ich lehnte ab u fragte ob ich woanders arbeiten könnte u nannte ihm den Betrieb, er willigte ein u meinte er wolle mir nicht im wege stehn u wollte aber nochmal wissen ob ich ab April aber dennoch wieder komm! Jetzt ist es so das ich einen ganz anderen Betrieb gefunden hab wo ich 30 h befristet bis April arbeiten könnte! Muss ich mein chef diesen Betrieb erneut nennen bzw eine erneute Zustimmung einholen, er will mir ja nicht um wege stehn und ich rede nicht gern mit ihm....vielen dank

von kattja am 30.06.2016, 21:39



Antwort auf: Teilzeit in ElternZeit Zustimmung ag

Hallo, ja, Sie müssen den Betrieb neu nennen und er muss seinen neuen Zustimmung geben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.07.2016



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