Frage: Teilzeit arbeitsgestaltung

Hallo Frau Bader, Ich gehe bald wieder arbeiten nach meiner Elternzeit. Vereinbart ist das ich für 6 Monate Vollzeit komme und danach in Teilzeit wechsel. Genaueres würde aber noch nicht festgelegt. Bei uns ist es so das wir in drei Schichten arbeiten , zt mit Bereitschaftsdienst. Die Kollegen die Teilzeit beschäftigt sind arbeiten ganze Tage aber nicht jeden Tag. Eine Kollegin hat die Zeit so eingeteilt das Sie nur 5 Stunden arbeitet. Ich würde gerne 4 Tage die Woche für 6 Stunden gehen. Kann der Arbeitgeber das ablehnen?

von s@bine am 25.02.2019, 12:36



Antwort auf: Teilzeit arbeitsgestaltung

Hallo, ja, es gibt keinen Anspruch auf feste Zeiten. Das müssen Sie mit dem Arbeitgeber aushandeln. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2019



Antwort auf: Teilzeit arbeitsgestaltung

Du kannst das so beantragen(schriftlich!) - der AG kann aber ablehnen. Grundsätzlich bist du verpflichtet, innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeiten zur Verfügung zu stehen.

von cube am 25.02.2019, 13:46



Antwort auf: Teilzeit arbeitsgestaltung

der AG sollte zwar die familiären Belange berücksichtigen, er ist aber dazu nicht verpflichtet. du hast KEIN anrecht auf wunscharbeitszeiten. wenn du wunschzeiten beantragst und er sie ablehnt, kannst du nix dagegen tun. außer dir eine neue arbeit suchen. ist mir passiert.

von mellomania am 25.02.2019, 21:39



Antwort auf: Teilzeit arbeitsgestaltung

Ja ich hab mich daher auch erstmal für Vollzeit entschieden da ich gegebenenfalls denke mich damit besser woanders bewerben zu können. Ist es denn wohl möglich, falls kein Teilzeit Vertrag zustande kommt, die restliche Elternzeit zu beantragen und damit dann Teilzeit zu Arbeiten? Kinder sind dann knapp 3.5 und 2 Jahre alt.

von s@bine am 26.02.2019, 16:46



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