Hallo, ich las neulich, dass Betriebe mit mehr als 15 Mitarbeitern verpflichtet seien, während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung zu genehmigen. Trifft dieses auch auf den Öffentlichen Dienst zu? (Ich bin Lehrerin)
Danke für Ihre Antwort!
Assi
Mitglied inaktiv - 11.05.2005, 22:15
Antwort auf:
Teilzeit arbeiten während Elternzeit
Hallo,
für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.05.2005