Teilzeit ab dem 2 Jahr des Erziehungsurlaubes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeit ab dem 2 Jahr des Erziehungsurlaubes

Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Erziehungsurlaub beantrage und im 2 Jahr anfange Teilzeit zu arbeiten gibt es Einkommensgrenze oder darf ich nur die 30h in der Woche nicht überschreiten? Oder könnte es dann so kommen, dass ich anschliessend dem Staat das Geld wieder zurück erstatten darf? Vielen Dank

von sternchen.julia am 15.10.2013, 17:23



Antwort auf: Teilzeit ab dem 2 Jahr des Erziehungsurlaubes

Hallo, nur die 30 h. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.10.2013



Antwort auf: Teilzeit ab dem 2 Jahr des Erziehungsurlaubes

Wenn Du nicht Alleinerziehend bist, dann wird im 2. Jahr nichts mehr angerechnet. Bei Alleinerziehenden wird in den ersten 14 Monaten Zuverdienst angerechnet. Du darfst - solange Du Dich in EZ befindest - maximal 30h/Woche arbeiten. Welches Gehalt dabei gezahlt wird ist irrelevant. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 16.10.2013, 09:04



Antwort auf: Teilzeit ab dem 2 Jahr des Erziehungsurlaubes

Hallo, danke für die Antwort. Ich bin verheiratet und in meinem Betrieb schon seit 16 Jahren beschäftigt. Mein Mann arbetet Vollzeit. Erziehungsurlaub werde ich voraussichtlich alleine nehmen oder mein Mann würde seine 2 Monate parallel mit mir im 1 Jahr nehmen. Mir geht es um das 2 Jahr, wenn ich 2 Jahre Erziehunsurlaub beantragen sollte. Ich habe halt schon mehrere verschiedene Aussagen gehöhrt/ gelesen betreffend Einkommen im Erziehunhsurlaub. Das Einkommen vom Ehemann spielt dabei wohl auch eine Rolle. Ich würde halt sehr gerne, bevor ich bei meinem Arbeitgeber den Erziehungsurlaub einreiche, wirklich wissen, welche Aussagen richtig und welche falsch sind. Das Problem sind nicht diese 30h/ Woche TZ (im KH als Krankenschwester stellt es normalerweise kein Problem dar). Ich möchte blos nicht anfangen zu arbeiten und dann das Geld an den Staat wieder zurück erstatten dürfen. Das würde mir zu sehr weh tun und dafür ist die Arbeit zu hart. Und ich weiß halt nicht genau bei wem ich mich diesbezüglich wirklich ernsthaft informieren kann. Einkommenssteuerberater? Hat er da Ahnung davon? Ich weiß es nicht. Danke und LG

von sternchen.julia am 16.10.2013, 12:42



Antwort auf: Teilzeit ab dem 2 Jahr des Erziehungsurlaubes

Im zweiten Jahr der EZ (Erziehungsurlaub gibt es nicht mehr), wird NICHTS mehr angerechnet. Das Einkommen des Mannes ist SO ODER SO unerheblich. Das zählt nur für SEINE EZ und ggf. SEIN einkommen WÄHREND der EZ. Ich bin kein Steuerberater, und ich weiss auch nicht ob der Dir da wirklich helfen könnte. Was natürlich immer der Fall ist, dabei ist es aber auch egal ob Du nun im 2. Jahr arbeitest oder nicht, das EG selber ist steuerfrei, es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet dass es zur Berechnung des Steuersatzes auf das Einkommen hinzugerechnet wird, woraus sich ein höherer Steuersatz ergibt. Euer Jahreseinkommen wird dann (ohne das EG, also wirklich nur das Einkommen) mit dem höheren Steuersatz versteuert. Dadurch kommt es regelmäßig zu teilweise hohen Steuernachzahlungen. Das hat wie gesagt aber nichts mit einen Zuverdienst in der EZ zu tun. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 16.10.2013, 14:14



Antwort auf: Teilzeit ab dem 2 Jahr des Erziehungsurlaubes

Hallo Sabine, du hast mir gerade wirklich sehr geholfen. Das mit dem Progressionsvorbehalt wurde nie irgendwo erwähnt. Ich habe diesen § gerade nachgelesen. Das bedeutet doch dann aber auch, wenn ich im 2 Jahr (z.B. 50%) arbeiten gehe, habe ich ganz normal mein Bruttoeinkommen. Aus diesem führt mein Arbeitgeber wie auch im Moment, Steuern an die Staat ab. Also können aus dem 2 Jahr keine Nachzahlungen, die sich aus dem Progressionsvorbehalt ergeben, auf mich mehr zukommen. Verstehe ich das jetzt richtig? LG Julia

von sternchen.julia am 16.10.2013, 15:26



Antwort auf: Teilzeit ab dem 2 Jahr des Erziehungsurlaubes

Das kommt darauf an. Steuerlich gesehen handelt es sich bei einem Abrechnungszeitraum ja um Kalenderjahre. EZ sind aber Lebensjahre. Es kann also durchaus sein, bzw. ist eben meistens so, dass ein Kalenderjahr von 2 EZ Jahren betroffen ist (wenn man mehr als 1 Jahr nimmt). Daher kann es durchaus zu einem höheren Steuersatz kommen als der den der AG annimmt durch die Höhe des Gehaltes. Es gibt Einkommenssteuertabellen in denen aufgelistet ist bei welcher Steuerklasser und welchem Einkommen wieviel Steuern abzuführen sind (als Vorauszahlung). Dabei wird aber nicht von einem höheren Steuersatz durch EG-Progession ausgegangen. Da die meisten Familien ab mehr Steuern im Voraus zahlen als sie - durch absetzbare Kosten - müssten, ist das teils gar nicht so schlimm. Wenn der Partner allerdings Steuerklasse 3 hat, dann zahlt er ja nur sehr wenig Steuern im Voraus, da passiert dass dann schnell dass es zur Nachzahlung kommt wenn dann der Steuersatz erhöht wird. Um sicher zu gehen hilft im Grunde nur Geld zur Seite legen oder den AG bitten einen mit Steuerklasse 5 oder sogar 6 vorauszuberechnen oder für beide Partner Steuerklasse 4 zu wählen - dann sind die Differenzen nicht so groß. Letztlich muss man eben die Steuern zahlen die man muss - die Frage ist halt nur ob man es schafft sich darauf vorzubereiten nachzuzahlen wenn man wenig vorauszahlt oder lieber auf Nummer sicher geht. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 16.10.2013, 20:41



Antwort auf: Teilzeit ab dem 2 Jahr des Erziehungsurlaubes

Stimmt, da hast du recht. Auf der anderen Seite, wenn nur 1 Jahr EZ genommen wird, fällt man im "2 Jahr" (Wiedereinstieg im Berufsleben) nicht mehr unter die EG-Progression (So verstehe ich es). Dafür hat man den Schutz und Vorteile der EZ nicht mehr. Alles hat seine Vor -und Nachteile.:-) LG Julia

von sternchen.julia am 16.10.2013, 21:02



Antwort auf: Teilzeit ab dem 2 Jahr des Erziehungsurlaubes

Ich glaube ich hatte die ganze Zeit eine Denkblockade. Ich habe es endlich verstanden (manchmal braucht man eben etwas länger). Auch im 2 Jahr könnten Abzüge auf einen zukommen, aber nicht bezogen auf das zusätzliche Einkommen, sondern auf das Elterngeld vom 1 Lebensjahr, das auf das 2 Kalenderjahr fällt. Was meinst du: Im Moment habe ich Steuerklasse III und meine Mann V. Wenn das Baby kommt ist es günstiger zu wechseln oder so zu belassen wie es ist. Eigentlich wollten wir nach der Geburt wechseln aber so wie jetzt die Sachlage ist, sollte mein Mann in der IV bleiben, wegen der EG-Progressiion... Vielen Dank und LG Gruß

von sternchen.julia am 16.10.2013, 21:19



Antwort auf: Teilzeit ab dem 2 Jahr des Erziehungsurlaubes

Ich würde die Steuerklassen so lassen. Hatten wir auch, und wir haben trotz EG in beiden betroffenen Kalenderjahren Steuern wieder bekommen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 17.10.2013, 08:38



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

2. Jahr Elternzeit Teilzeit Arbeiten

Hallo Frau Bader, Meine Elternzeit endet am 19.7. und meine letzte Zahlung der Elterngeldstelle habe ich im April bekommen. Nun habe ich seit Mai eine Anstellung für 450€ bekommen. Die Elterngeldstelle sagte mir jetzt, das ich das Geld zurück zahlen muss. Ist das wirklich war? Ich habe das Geld ja aufteilen lassen damit ich über die Runden komme....


1 Jahr EZ, Teilzeit angekündigt, Arbeitsvertrag vollzeit, was ist gültig?

Hallo Frau Bader, ich würde mich freuen wenn Sie mich aufklären könnten. Folgendendes: Ich befinde mich derzeit in meiner 1 Jährigen Elternzeit und beziehe Elterngeld. Die gesamte Schwangerschaft über habe ich mich im Beschäftigungsverbot befunden, habe vorher Vollzeit gearbeitet. Ich habe bei meinem Arbeitgeber angekündigt, dass ich nicht...


3. Jahr Elternzeit oder Teilzeit vereinbaren?

Liebe Frau Bader, im Juli enden mit dem 2. Geburtstag meiner Tochter meine zwei beantragten Jahre Elternzeit. Ich arbeite bereits wieder in Teilzeit und beabsichtige, dies auch weiterhin zu tun. Mein AG hat mir freigestellt ob ich ein drittes Jahr Elternzeit einreiche oder einen TZ Vertrag mit ihm vereinbare. Gibt es Pros und Cons für die eine ode...


Teilzeit im zweiten Jahr

Ich arbeite seit über 20 Jahren beim gleichen Arbeitgeber und wir haben weit mehr als 200 Mitarbeiter. Nun möchte ich 15 Stunden die Woche im zweiten Jahr arbeiten. Hat man darauf ein Anrecht oder nur mit Zustimmung. Arbeit wäre da aber mein Chef ist halt über die Schwangerschaft nicht glücklich.


2 Jahre Elternzeit( 1.Jahr Elterngeld, 2.Jahr Teilzeit)

Hallo, nach den tolllen Tipps hier habe ich beschlossen 2 Jahre Elternzeit zu beantragen. Das Elterngeld soll im ersten Jahr komplett ausgezahlt werden.,im 2. Jahr würde ich dann gerne 15-30 Stunden arbeiten. 1.Darf ich dann das ganze Elterngeld behalten, oder wird nachträglich noch was abgezogen? 2.wie wäre es wenn ich mir es auf 2 Jahre auft...


Elternzeit von einem Jahr auf 2 Jahre verlängern und im 3 Jahr angeben Teilzeit?

Hallo Frau Bader, Ich habe ein Jahr Elternzeit beantragt. Mein Kind kam als Frühchen am 6.03.18 zur Welt.Jetzt möchte ich noch um ein Jahr verlängern.Und danach in Teilzeit 15/20 Std die Woche arbeiten.üSollte ich den Antrag jetzt direkt an den Arbeitgeber stellen? Ich habe gelesen dass man im zweiten oder dritten Jahr der Elternzeit einen Anspr...


3. Jahr Elternzeit obwohl bereits in Teilzeit beim AG tätig

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber nach der Geburt unseres Kindes (2015) 2 Jahre Elternzeit + das 3. Jahr zwischen dem 3. und 8. LJ. beantragt. Nach 14 Monaten Elternzeit bin ich in Teilzeit außerhalb der Elternzeit (Bedingung des AG) wieder in den Job eingestiegen und seitdem mit einer guten halben Stelle tätig. Auf den Rest des ...


3. Jahr Elternzeit obwohl bereits in Teilzeit beim AG tätig

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber nach der Geburt unseres Kindes (Winter 2015) 2 Jahre Elternzeit + das 3. Jahr zwischen dem 3. und 8. LJ. beantragt. Nach 14 Monaten Elternzeit bin ich in Teilzeit außerhalb der Elternzeit (Bedingung des AG, durch neuen Teilzeitvertrag fixiert) wieder in den Job eingestiegen und seitdem mit einer ...


Erst 1 Jahr volle Elternzeit, danach beide Elternteile auf Teilzeit

Hallo Frau Bader, ich sitze gerade vor dem Elterngeldantrag für NRW und frage mich was nun die Schlaueste Beantragungalternative ist. Zur Situation: Wir erwarten unseren Sohn in knapp 2-3 Wochen. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit in Unternehmen. Ich bin seit 7 Jahren Mediendesignerin und Teamleiterin – jetzt in Mutterschutz – in der Gra...


Elterngeld oder Elterngeld Plus - 1 Jahr Elternzeit & zweites Jahr Teilzeit

Hallo zusammen, ich habe folgenden Plan und habe daher einige Fragen zum Elterngeld: Ich möchte im ersten Jahr Elternzeit nehmen und im zweiten Jahr Teilzeit arbeiten. Könnte man dafür Elterngeld Plus beantragen? Falls ja, dann ergibt sich die folgende Rechnung: Bei Elterngeld würde ich den max. Betrag von 1800€ erhalten (Nettoverdienst ca...