Teilzeit - Verteilung der Arbeitszeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeit - Verteilung der Arbeitszeit

Guten Tag, vor nun über einem Jahr hat mein Arbeitgeber meinen Antrag auf Teilzeitarbeit wegen Kindererziehung genehmigt. Kann ich jetzt im Rahmen des Teilzeitgesetzes ein Verteilung der Arbeitszeit verlangen, in der die Kinderbetreuung gesichert ist? Im vorliegenden Fall muß ich öfter Wochenweise bis 22.00 uhr arbeiten und kann mein Kind nicht betreuen, da auch mein Mann Schichtarbeiter ist! Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 11.08.2008, 15:02



Antwort auf: Teilzeit - Verteilung der Arbeitszeit

Hallo, nein, einen derartigen Anspruch gibt es nicht Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.08.2008



Antwort auf: Teilzeit - Verteilung der Arbeitszeit

Hi. der AG "darf" die Arbeitszeiten bestimmen würde mich aber gerne eines Besseren belehren lassen... LG Peeka

Mitglied inaktiv - 11.08.2008, 17:39



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