Guten Tag, vor nun über einem Jahr hat mein Arbeitgeber meinen Antrag auf Teilzeitarbeit wegen Kindererziehung genehmigt. Kann ich jetzt im Rahmen des Teilzeitgesetzes ein Verteilung der Arbeitszeit verlangen, in der die Kinderbetreuung gesichert ist? Im vorliegenden Fall muß ich öfter Wochenweise bis 22.00 uhr arbeiten und kann mein Kind nicht betreuen, da auch mein Mann Schichtarbeiter ist! Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 11.08.2008, 15:02