Guten Tag,
nach meinem Erziehungsurlaub arbeite ich nun wieder 2 Tage die Woche,das
Gehalt ist auch nach 16Std.die Woche
ausgelegt.
Nun muß ich aber jeweils 08Stunden und
45 Minuten bleiben,da die Zeituhr
45 Min.Pause abzieht.
Die Zeit bräuchte ich aber, um mein Kind
rechtzeitig vom Kindergarten abzuholen.
Nun meine Frage:Besteht die Möglichkeit einer Regelung,daß ich ohne,bzw.mit nur
15 Min.Pause arbeiten kann?
(da es ja nur 2x die Woche ist...)
Dankeschön im Voraus.
Mitglied inaktiv - 23.02.2003, 16:08
Antwort auf:
Teilzeit, Pausenregelung...
Hallo,
ArbZG § 4 Ruhepausen
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Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
Regeln Sie das also gem. dem Gesetz.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.02.2003
Antwort auf:
Teilzeit, Pausenregelung...
hallo,
rede doch mit der personalabteilung, die kommen dir bestimmt entgegen, weil halt nur zwei tage in der woche sind. aber soweit ich weiß mußt du gesetzlich diese pause einhalten.
lg tanja
Mitglied inaktiv - 24.02.2003, 19:44