Liebe Frau Bader
Mein Mann und ich haben einen Kinderwunsch allerdings wissen wir nicht wie das ganze finanziell läuft deshalb meine Frage , ich arbeite in der Altenpflege in einer Art Tagesbetreuung auf 25 Stunden die Woche , nebenbei arbeite ich auf 450€ auf einem Wohnbereich eines Seniorenzentrums... wenn ich jetzt schwanger werde und irgendwann in das beschäftigungsverbot gehen muss (wahrscheinlich ehr bei dem 450€ Job ) wie läuft das dann finanziell? Wird der 450€ Job angerechnet oder nur der Teilzeit Job? Lg
von
AngelinaBauu
am 11.09.2018, 18:37
Antwort auf:
Teilzeit Job und Mini Job? Was wird berechnet?
Hallo,
bei beiden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.09.2018
Antwort auf:
Teilzeit Job und Mini Job? Was wird berechnet?
schon jetzt mit einem bv zu rechnen ist nicht gut. warum solltest du sicher ins bv gehen? das muss doch erstmal geprüft werden, ob ersatzarbeit da ist die du dann machen musst! ablehnen kannst du diese ersatztätigkeit nicht.
und ob du alle immus hast, kannst du ja jetzt schon testen lassen und eventuell nachimpfen.
von
mellomania
am 11.09.2018, 18:39
Antwort auf:
Teilzeit Job und Mini Job? Was wird berechnet?
Ich gehe ja nicht direkt davon aus. Ich möchte nur wissen wie es laufen würde falls es so kommt , habe es des öfteren bei uns so mitbekommen deshalb die Frage.
von
AngelinaBauu
am 11.09.2018, 18:49
Antwort auf:
Teilzeit Job und Mini Job? Was wird berechnet?
Sobald deine Ag von der Schwangerschaft wissen, müssen sie unabhängig von einander prüfen ob der jeweilige Arbeitsplatz dem Mutterschutzgesetz entspricht. Also der TZ-AG für den TZ-Job, der Minijob-AG für den Minijob. Sollte einer der beiden feststellen, stopp, schwanger geht nicht und spricht ein BV aus, dann zahlt der AG eben normal weiter. Obwohl du ein BV. Und den anderen Job machst du natürlich normal weiter. Außer es gibt da auch ein BV. Das läuft aber wie gesagt unabhängig von einander.
Das du mit 25 Std TZ Jon und 450 € Job über die erlaubte Höchstgrenze von 45 Std die Woche kommst ist unwahrscheinlich, außer du arbeitest außerhalb Mindestlohn. Sonst wäre dieser Umstand noch etwas was dann beide Ag zusammen klären müssten.
Mutterschaftsgeld gibt es dann von beiden, ebenso von der KK und Elterngeld nach dem was du bei beiden zusammen verdient hast.
von
Felica
am 11.09.2018, 19:29