Teilzeit - Genehmigung von Arbeitgeber......

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teilzeit - Genehmigung von Arbeitgeber......

Guten Tag, ich bin im EZ-Urlaub und werde ab 30.10. Teilzeit arbeiten, jedoch nicht bei meiner Firma, bei der ich im EZ-Urlaub bin. Brauche ich dazu eine Genehmigung meines ursprünglichen Arbeitgebers und wie ? Ich muß noch abklären, ob auf 630DM - Basis oder evtl. mehr. Dazu meine Frage: Ich muß meine Krankenversicherung selbst zahlen, da ich "freiwillig " gesetzlich versichert war, ist es möglich , z.B. für DM 680 zu arbeiten, so daß man versteueren muß, aber auch krankenversichert ist ? Vielen Dank für die Antwort, Tina

Mitglied inaktiv - 20.10.2000, 20:38



Antwort auf: Teilzeit - Genehmigung von Arbeitgeber......

Liebe Tina, 1. ja, Sie brauchen die Zustimmung des alten AGs. Dieser muß aber, wenn er dagegen ist, seine Ablehnung innerhalb von vier Wochen begründen. 2. Die Frage mit den DM 680 verstehe ich nicht ganz. Sind Sie freiwillig gesetzlich versichert? Oder privat? Natürlich ist es möglich, auch eine recht geringe Tätigkeit zu haben, die krankenversicherungspflichtig ist. Aber hierzu müßte man verschiedenen Einzelhaiten wissen. Am besten, Sie sprechen mit Ihrer KK. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.11.2000



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