Hallo, liebe Frau Bader! Zuerst einmal: FROHE PFINGSTEN!!!! Anfang der Woche hatte ich nachgefragt wegen Teilzeit in Elternzeit. Mein Arbeitgeber möchte mir Teilzeit nur zu unmöglichen Zeiten (keine Bürozeiten mehr) am Spätnachmittag bzw. am Abend gewähren, da er angeblich ansonsten keine Arbeit für mich hat. Er weiß, daß ich alleinerziehend bin und zu den Zeiten keine Betreuung für meine Kinder habe! Diese Gründe sind alle vorgschoben - bei meinem Antrag bei der Elternzeitanmeldung hat er es nämlich schon abgelehnt und gemeint, ich müsse es dann gerichtlich einklagen. Kollegen/innen beginnen VOR Arbeitsbeginn, arbeiten länger, arbeiten die Pause durch, etc. Nun habe ich von ihm am nächsten Tag gleich das Schreiben bekommen, daß er mir die gewünschten Zeiten aus den "besprochenen" Gründen nicht anbieten kann und ich solle jetzt für mich meine Entscheidung treffen (Spätnachmittag oder Abend oder Aufhebungsvertrag). Er hat aber die von ihm genannten Gründe in der Ablehnung nicht aufgeführt (da er ganz genau weiß, sie sind nur vorgeschoben). Ich habe jedoch gelesen, daß er die Gründe für die Ablehnung aufführen muß!! Es ist eine Vollzeitstelle frei,da die Kollegin sich im MuSchu befindet und anschließend 3 Jahre in der Elternzeit. Diese Vollzeitstelle könnte aufgeteilt werden. Außerdem ist meine reguläre Arbeitszeit lt. meinem Arbeitsvertrag (Sondervereinbarung) bis 15.30 bzw. 15.00 Uhr (in Vollzeit - vor der Elternzeit). Er kann das doch nicht einseitig ändern, sprich, mich am Spätnachmittag oder am Abend beschäftigen. Außerdem ist eine Teilzeitkraft beschäftigt, die sich vorstellen kann, Vollzeit zu arbeiten, aber erst wenn ihr Kind in die Schule geht und das ist frühestens im Sommer 2011 der Fall. Sie darf Teilzeit am Vormittag arbeiten! Wozu würden Sie mir raten? Hätte eine Klage vor dem Arbeitsgericht wohl Erfolg? Ich wurde von meinem Arbeitgeber mehrfach belogen in dem Gespräch, wohl in der Hoffnung, ich würde einen Aufhebungsvertrag (nach 17 Jahren in der Firma) unterschreiben. LG
Mitglied inaktiv - 23.05.2010, 09:50