Frage: Teilzeit/Elternzeit - Nachtrag

Hallo, liebe Frau Bader! Zuerst einmal: FROHE PFINGSTEN!!!! Anfang der Woche hatte ich nachgefragt wegen Teilzeit in Elternzeit. Mein Arbeitgeber möchte mir Teilzeit nur zu unmöglichen Zeiten (keine Bürozeiten mehr) am Spätnachmittag bzw. am Abend gewähren, da er angeblich ansonsten keine Arbeit für mich hat. Er weiß, daß ich alleinerziehend bin und zu den Zeiten keine Betreuung für meine Kinder habe! Diese Gründe sind alle vorgschoben - bei meinem Antrag bei der Elternzeitanmeldung hat er es nämlich schon abgelehnt und gemeint, ich müsse es dann gerichtlich einklagen. Kollegen/innen beginnen VOR Arbeitsbeginn, arbeiten länger, arbeiten die Pause durch, etc. Nun habe ich von ihm am nächsten Tag gleich das Schreiben bekommen, daß er mir die gewünschten Zeiten aus den "besprochenen" Gründen nicht anbieten kann und ich solle jetzt für mich meine Entscheidung treffen (Spätnachmittag oder Abend oder Aufhebungsvertrag). Er hat aber die von ihm genannten Gründe in der Ablehnung nicht aufgeführt (da er ganz genau weiß, sie sind nur vorgeschoben). Ich habe jedoch gelesen, daß er die Gründe für die Ablehnung aufführen muß!! Es ist eine Vollzeitstelle frei,da die Kollegin sich im MuSchu befindet und anschließend 3 Jahre in der Elternzeit. Diese Vollzeitstelle könnte aufgeteilt werden. Außerdem ist meine reguläre Arbeitszeit lt. meinem Arbeitsvertrag (Sondervereinbarung) bis 15.30 bzw. 15.00 Uhr (in Vollzeit - vor der Elternzeit). Er kann das doch nicht einseitig ändern, sprich, mich am Spätnachmittag oder am Abend beschäftigen. Außerdem ist eine Teilzeitkraft beschäftigt, die sich vorstellen kann, Vollzeit zu arbeiten, aber erst wenn ihr Kind in die Schule geht und das ist frühestens im Sommer 2011 der Fall. Sie darf Teilzeit am Vormittag arbeiten! Wozu würden Sie mir raten? Hätte eine Klage vor dem Arbeitsgericht wohl Erfolg? Ich wurde von meinem Arbeitgeber mehrfach belogen in dem Gespräch, wohl in der Hoffnung, ich würde einen Aufhebungsvertrag (nach 17 Jahren in der Firma) unterschreiben. LG

Mitglied inaktiv - 23.05.2010, 09:50



Antwort auf: Teilzeit/Elternzeit - Nachtrag

Hallo, Sie brauchen eine indiv. Beratung von einem Kollegen vor Ort! Viel Glück, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.05.2010



Antwort auf: Teilzeit/Elternzeit - Nachtrag

In der Ablehnung hat mein AG die Gründe für die gewünschte Arbeitszeitverteilung nicht schriftlich angegeben und die 4 Wochen-Frist ist abgelaufen. Ist sein Schreiben somit unwirksam? Bei Sozialhilfe24.de steht bei Teilzeit während der Elternzeit u. a.: Die Ablehnung durch den AG muss innerhalb einer Frist von 4 Wochen und schriftlich erfolgen. AUSSERDEM müssen die Gründe für die Ablehnung mit aufgeführt werden! Das hat mein AG ja nicht getan (weil sie nicht der Wahrheit entsprechen?!)

Mitglied inaktiv - 23.05.2010, 12:48



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Krankenversicherungsbeiträge während Elternzeit Nachtrag

Sehr geehrte Frau Bader, Vielen Dank auch Felica. Nach einigem Hin- und Her hat sich heute herausgestellt, dass 1. eine Freiwillige Krankenversicherung mit Beginn meines Arbeitsverhältnisses vorlag, da ich eine bestimmte Bruttogrenze wohl überschreite und nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliege Allerdings habe ich diese Zahl auf ...


Vertrag nach Elternzeit - Nachtrag

Guten Morgen! Noch mal ein Nachtrag zu meiner vorherigen Frage: das heißt am Ende sieht es so aus, dass ich tatsächlich kündigen müsste, wenn ich mehrere Wochen Urlaubsvertretung in Vollzeit nicht umsetzen kann. Wenn ich diesen Arbeitsvertrag beim Arbeitsamt vorlege, würde ich dann trotzdem gesperrt werden, wenn ich selbst gekündigt habe? Danke


Vertrag nach Elternzeit - Nachtrag

Hallo, nach der Elternzeit möchte ich Teilzeit arbeiten und zwar nur vormittags. Mein Arbeitgeber möchte aber, dass ich auch nachmittags arbeiten komme, wenn meine Kollegin spontan krank ist oder mal 2-3 Wochen im Urlaub ist, aber am Stück ist es mir nicht möglich solange nachmittags zu kommen und wenn ich morgens einen Anruf bekomme, dass die K...


Verlängerung Elternzeit - Nachtrag

Hallo Frau Bader, ich möchte ebenfalls gerne wissen: Wenn ich noch in die restliche Elternzeit gehe, kann ich diese jederzeit beenden, sofern ich in dieser Zeit doch das Arbeitsverhältnis vorzeitig beende wegen entweder neuer Tätigkeit oder wegen Streit Tarifvertrag oder einvernehmliches Beenden des Vertrages. Und, falls dann noch Elternzeit übri...


Nachtrag: Kündigung in Elternzeit - Resturlaub

Hallo, nachdem ich widersprüchliche Antworten auf meine Frage bekommen habe, möchte ich das Thema gerne noch einmal kurz anbringen. Baby kam am 19.3.19. Elternzeit bis September 2020 beantragt. Den Job habe ich Anfang Februar zu Mitte März 2020 fristgerecht gekündigt und Mitte März dann auch meinen neuen Job angefangen. Ende März habe ich d...


Elternzeit verlängern - wenn TZ in Elternzeit Nachtrag

Hallo Frau Bader, danke für die Rückmeldung. Nein, es geht immer um den selben Arbeitgeber. Ich möchte bei meinem jetzigen AG die Elternzeit wie beschrieben um ein Jahr verlängern. Muss der Arbeitgeber hier aufgrund der vereinbartenTeilzeitbeschäftigung zustimmen? Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, würde aber nach 1,5 wieder Teilzeit...


Elternzeit/Umzug - Nachtrag

Ich bin noch 6 Monate in Elternzeit und wir ziehen demnächst um (ca 60km entfernt). Wie sind die Kündigungsfristen während der Elternzeit? Muss ich danach noch arbeiten und was ist mit meinem Resturlaub vom letzten Jahr? Bin seit 07/21 in Elternzeit. Und habe ich für dieses Jahr auch Anspruch? Vielen Dank im voraus.


Elternzeit Job Nachtrag

Hallöchen (: Ich bin in Elternzeit bei meinem Arbeitgeber und suche währenddessen eine Beschäftigung, während der Elternzeit, bei einem anderen Arbeitgeber. Jetzt hatte ich ein Vorstellungsgespräch und danach wurde ich angerufen, dass alles ein wenig problematisch sein, weil ich eben noch bei meinem Arbeitgeber als Mitarbeiterin angestellt sei. ...


Nachtrag Verlängerung der Elternzeit.

Kann mein AG die Verlängerung meiner Elternzeit ablehnen? Wie unten bereits geschrieben habe ich erst EZ für Kind 1 genommen, und noch vor Ende der EZ mein 2. Kind bekommen. Für K2 habe ich aktuell 2 Jahre Elternzeit genommen, die bald enden. Mit Vorlauf von 7 Wochen würde ich nun das 3.Jahr EZ für K2 einreichen und danach mit 13 Wochen Vo...


Nachtrag zu "Krankengeldbezug vor Elternzeit"

Guten Morgen Frau Bader, wir haben noch eine Frage zu der Berechnung vom Krankengeld.  Sollte mein Mann wieder in den Bezug kommen, wird dann das Krankengeld in der Höhe gezahlt, wie damals von 11/23 -03/24 (da es sich um die selbe Verletzung handelt), oder würde es neu berechnet werden?  Er hätte nur 3 Wochen dazwischen gearbeitet... Wür...