Frage: Teilzeit Beschäftigungsverbot

Hallo, ich arbeite momentan 85 Stunden im Monat in Teilzeit, entspricht 2-3 ganze Tage die Woche. Wenn ich ein beschäftigungsverbot auf 4 Stunden bekomme, muss ich dann jeden Tag 4 Stunden arbeiten gehen um auf die 85 Stunden zu kommen oder trotzdem nur die wie jetzt auch? Würde mich über eine Antwort freuen ! Liebe Grüße

von 17Mama20 am 30.09.2019, 13:28



Antwort auf: Teilzeit Beschäftigungsverbot

Hallo, das kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Wenn danach der AG Sie auch an mehr Tagen halbtags beschäftigen darf, kann er das tun. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.10.2019



Antwort auf: Teilzeit Beschäftigungsverbot

sind die arbeitstage vertraglich festgelegt?

von mellomania am 30.09.2019, 13:34



Antwort auf: Teilzeit Beschäftigungsverbot

Ne nicht direkt Es sind zwar feste Tage aber in der Vertragsänderung von Vollzeit auf Teilzeit steht halt nur das die Stunden sich reduziert haben

von 17Mama20 am 30.09.2019, 13:51



Antwort auf: Teilzeit Beschäftigungsverbot

Der Arbeitgeber kann/soll dich nun täglich bis zu 4 Std. beschäftigen, an allen Tagen die arbeitsvertraglich festgelegt wurden, also je nach Branche bis zu 6 Tage die Woche, ausgenommen Sonn- und Feiertage. Dabei müssen die 85 Std. pro Monat nicht erreicht werden. Bei einer 5-Tage-Woche werden sie aber locker erreicht werden.

Mitglied inaktiv - 30.09.2019, 14:30



Antwort auf: Teilzeit Beschäftigungsverbot

Ja genau , denn die ganzen Tage schaff ich einfach nicht im stehen. In meiner 1 Schwangerschaft durfte ich wenigstens an die Kasse aber jetzt muss ich die Abteilung machen und will auch kein Risiko eingehen wegen dem heben und Ware verräumen (Baumarkt) , muss auch dazu sagen das ich durch die erste Schwangerschaft geprägt bin mit verkürztem Gebärmutterhals und trichterbildung musste ich mich auch viel schönen... hoffe das wir diesmal nicht so bangen müssen

von 17Mama20 am 30.09.2019, 15:00



Antwort auf: Teilzeit Beschäftigungsverbot

Ware verräumen im Baumarkt fällt doch in die Zuständigkeit des Arbeitgebers, in die Gefährdungsbeurteilung. Da kannst du doch auch mit dem Marktleiter über deine Einschränkungen sprechen! Der Arzt kann im ärztlichen Beschäftigungsverbot festlegen, welche Tätigkeiten, welcher Arbeitsumfang dir nicht zumutbar ist, oder umgekehrt welche Tätigkeiten deiner Gesundheit zuträglich wären. Da gibt es Vordrucke mit Auswahlmöglichkeiten.

Mitglied inaktiv - 30.09.2019, 16:00



Antwort auf: Teilzeit Beschäftigungsverbot

Im Zweifel soll der Arzt es genau festlegen.

von Felica am 30.09.2019, 16:19



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