Sehr geehrte Frau Bader,
ich arbeite als Sozialpädagogin in einer Beratungseinrichtung und habe hierbei sowohl Einzeltermine mit Kindern als auch Beratungsgespräche mit Eltern. Nun darf ich vom Betriebsarzt aus keinen Kontakt mehr zu Kindern haben, egal welchen Alters (unklarer Immunstatus). Ich würde aber gerne meine Schreibtischarbeiten sowie noch offene Beratungsgespräche abschließen. Mein Wunsch wäre also, dass ich noch 1-2 Monate eine reduzierte Stundenzahl arbeiten kann. Mein Arbeitgeber meinte nun, dass er mich entweder komplett ins Beschäftigungsverbot schicken kann oder gar nicht. Meine Krankenkasse war sich unsicher. Die Betriebsärztin meinte, dass es auch eine Art Teilzeitbeschäftigungsverbot gibt, bei dem die Krankenkasse die Differenz zum vollen Lohn erstattet.
Können Sie mir weiterhelfen?
Vielen Dank.
von
Frau Sonnenblume
am 18.12.2018, 07:12
Antwort auf:
Teilzeit-Beschäftigungsverbot möglich - reduzierte Stundenzahl für Büroarbeit?
Hallo,
ein Beschäftigungsverbot bedeutet, dass von der Arbeit eine Gefahr ausgeht. Wenn eine Gefahr davon ausgeht, geht sie nicht nur Teilzeit davon aus sondern komplett. Es ist also zu klären, was Sie für ein Immunstatus haben und in welcher Weise man Sie schützen muss. Frage ist ja hier, ob, wenn Sie auf der anderen Seite des Schreibtisches sitzen, eine Ansteckungsgefahr besteht. Wenn ja, dürfen Beratungsgespräche gar nicht mehr stattgefunden. Schreibtischarbeit jedoch sehe ich als unproblematisch an. Die werden Sie weitermachen dürfen und zwar im vollen Umfang. Da muss Ihr Arbeitgeber sehen, dass er Sie entsprechend umsetzt oder beschäftigt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.12.2018
Antwort auf:
Teilzeit-Beschäftigungsverbot möglich - reduzierte Stundenzahl für Büroarbeit?
Hattest du bereits Kontakt mit der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz? Laß dich dort bitte beraten.
Mitglied inaktiv - 18.12.2018, 15:50