Hallo, ich bin in Elternzeit und habe einen auf meinen Wunsch einen Teilzeitarbeitsplatz. Vor der Geburt war ich ganztags beschäftigt.
Habe ich eigentlich nach Ende der Elternzeit immer noch einen Anspruch auf Teilzeit oder kann mein Arbeitgeber von mir verlangen, dann wieder vollzeit zu arbeiten?
Danke
Mitglied inaktiv - 23.10.2006, 10:32
Antwort auf:
Teilzeit-Anspruch
Hallo,
Sie müssen einen Antrag stellen- aber er wird ihn schwerlich ablehnen können.
Liebe Grüsse,
NB
P.S. Wegen Ihnen habe ich jetzt Appetit auf Schoko-Crossies!
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.10.2006
Antwort auf:
Teilzeit-Anspruch
Der Betrieb hat über 15 Mitarbeiter, ich habe einen Zusatzvertrag zum bestehenden (Vollzeit-)arbeitsvertrag bekommen...
Mitglied inaktiv - 23.10.2006, 10:36