Frage: Teilweises Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich in einer scheinbar etwas unbekannten Konstellation. Ich bin als Bereichsleitung eines Intensivpflegedienstes zu 75-85% mit Verwaltungsaufgaben beschäftigt. Der Rest entfällt eigentlich auf Dienste beim Patienten (normalerweise 10-12h Dienste, Arbeit allein, oft beatmete Patienten/Absaugpflicht, generell viel Behandlungspflege). Bisher hatte ich die Möglichkeit, mich wegen einiger zusätzlicher, allerdings zeitlich begrenzter, Aufgaben aus der Pflege heraus halten zu können. Jetzt möchte ich jedoch meine Schwangerschaft offiziell machen bzw habe dies schon gemacht und nun suchen wir eine Lösung. Mir dauerhaft mehr Aufgaben zu übertragen, die den Rest der Zeit ausfüllen würden, ist aufgrund der Organisation unserer Firma nicht möglich. Meine Urlaubstage ausschließlich darauf verwenden, die Zeit auszugleichen, möchte ich jedoch auch nicht. In meiner Firma gab es so ein Beispiel bisher nie, als ich noch "nur" Pflegekraft war, bekam ich sofort ein BV vom Arbeitgeber. Meiner Recherche nach, ist es dem AG allerdings nicht möglich, mich nur teilweise ins BV zu schicken. Meine Frauenärztin kennt sich damit Auch nicht aus und verweist mich an unseren Betriebsarzt, der jedoch wahrscheinlich noch ahnungsloser ist, da der für mich zuständige (wir arbeiten mit mehreren zusammen, bei den anderen ist das jedoch genauso) nur die entsprechend vorgeschriebenen Titeruntersuchungen durchführt. Meine Fragen wären jetzt: 1) Wenn mein AG mich ins BV schickt, kann ich ja darauf (auch auf einen Teil davon?) unter gewissen Umständen verzichten. Kann der AG so ein BV aussprechen und ich verzichte darauf, dieses in Bezug auf meine Verwaltungstätigkeiten in Anspruch zu nehmen? (und wer trägt in dem Fall welchen Teil der Kosten, da ein BV ja über eine Umlage finanziert wird?) 2) Wenn der Betriebsarzt mir ein teilweises BV ausstellt, wird dann der entsprechende Teil trotzdem normal vergütet, wie es in einem vollständigen BV der Fall wäre? Meine Ärztin war der Meinung, dies sei nicht der Fall, sie habe nur negative Erfahrungen mit teilweisen BVs gemacht und diese deswegen selbst nie ausgesprochen. 3) Wenn die beiden ersten Möglichkeiten so nicht bestehen bzw für mich negative Folgen hätten, welche Möglichkeiten bestünden dann noch? Viele Grüße, Marie M.

von MaChriMu am 02.04.2020, 22:36



Antwort auf: Teilweises Beschäftigungsverbot

Hallo, 1. Sie arbeiten zu ca 80 % im Büro. Da brauchen Sie kein BV. Der Ag kann Sie für die 20 % ins BV schicken oder eine Ersatztätigkeit suchen. Ein Verzicht auf ein BV ist nicht möglich - dieses wird ja zum Schutz von Mutter und Kind ausgesprochen 2. Sie behalten auch bei einem BV den normalen Lohn 3. Sie brauchen keine anderen Möglichkeiten Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2020



Antwort auf: Teilweises Beschäftigungsverbot

Also entweder habe ich ein Brett vor dem Kopf oder sowohl FA als auch dein AG sehen Probleme, wo es keine gibt. Zum Einen greift mit Bekanntgabe der Schwangerschaft natürlich das MuSchu automatisch - also nur noch x Stunden, Arbeitszeit von/bis etc. wobei es hier für die Pflegeberufe Ausnahmereglungen gibt. Zum Anderen ist natürlich ein Teil-BV möglich. Der AG macht eine Gefährdungsbeurteilung und untersagt dann zB die Arbeit am Patienten. Verwaltungsaufgaben darfst du nach wie vor erledigen. Du erhältst dennoch das gleiche Gehalt wie ohne BV. Auch, wenn du deswegen weniger Stunden arbeitest. Ehrlich gesagt, gibt es da gar keine Diskussionen drüber - das ist alles gesetzlich geregelt und ich verstehe daher nicht, was die FA da sagt und auch nicht, das der AG meint, das wäre ein Sonderfall. Urlaubstage musst du ganz sicher nicht verwenden. Wenn weder deine FA noch dein AG sich wirklich auskennen, dann wende dich an die Gewerbeaufsicht. Ich verstehe nicht, wo da ein Problem bzgl. eines BV´s oder Teil-BV´s sein soll.

von cube am 03.04.2020, 08:01



Antwort auf: Teilweises Beschäftigungsverbot

Hallo, Du kannst ein Teil-BV für die Stunden bekommen, die Du sonst in der Pflege gewesen wärst. Gehalt läuft weiter, als ob Du arbeiten würdest. Deine Verwaltungstätigkeit kannst Du ja weiter ausführen. Ersatz bekommt Dein AG von der Krankenkasse. So war es zumindest bei einer Freundin (andere Branche, vergleichbare Aufgaben). Viele Grüße

von Mamamaike am 03.04.2020, 08:02



Antwort auf: Teilweises Beschäftigungsverbot

Danke für eure Antworten. Dass meine Ärztin sich nicht auskennt, ist nichts Neues.... Bei meinem AG gab es so eine Situation eben noch nie und sie wollen nichts falsch machen. Da faktisch alles was Personal angeht nur von einer Person erledigt wird, wollte ich hier eben helfen und mich selbst erkundigen. Überall finde ich nur, dass der AG kein teilweises BV ausstellen kann, weswegen ich eben nachgefragt habe. Eine zusätzliche Gefährdungsbeurteilung für den Verwaltungsjob zu erstellen ist eine gute Idee, für den Pflegeteil gibt es ja bereits eine.

von MaChriMu am 03.04.2020, 13:47



Antwort auf: Teilweises Beschäftigungsverbot

dein Arzt muss sich da ja auch nicht auskennen. Er hat mit dem BV nichts zu tun. Das ist Sache deines AG. Der das eigentlich wissen sollte, sonst hat er an der entsprechenden Stelle die für solche Fragen zuständig ist arge Wissenslücken. Ist nun keine neue Sache.

von Felica am 03.04.2020, 16:47



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