Frage: teilweises Beschäftigungsverbot

Hallo, Ich arbeite im Lebensmitteleinzelhandel in einem Discounter.Laut Mutterschutzgesetz darf ich nur noch zwischen 6 und 20Uhr arbeiten.Mein AG macht da auch keine 'Probleme.Außerdem habe ich ein teilweises Beschäftigungsverbot bekommen,es geht um das Heben von Lasten regelmäßig über 5kg und gelegentlich über 10kg.Was versteht man nun aber unter regelmäßig und unter gelegentlich.Und ist es nicht auch so das ständiges Bücken und strecken ebenfalls nicht erlaubt sind?Oftmals sind wir nur zu zweit im Laden.Unser Arbeitspensum ist enorm hoch,das Zeitfenster sehr eng und die eine Stunde Zeitverlust am Morgen macht es nicht besser.Beim Regale einräumen sind auf den Paletten immer wieder Waren über 5kg dabei und bücken muß man sich auch recht häufig.Da jeder Mitarbeiter in einer anderen Abteilung arbeitet,kann man die Arbeit auch nicht einfach dem Kollegen übertragen.Einen Schonplatz haben wir nicht und nur Kasse gibt es bei uns auch nicht.Und selbst wenn man an der Kasse ist,muß nebenbei Ware eingeräumt werden. Ich bin nun schon seit längerem krank geschrieben,da ich starke Schmerzen habe,doch trotzdem würde mich interessieren wie genau die Auslegung des Mutterschutzgesetzes zu verstehen ist.

von Angelandbaby am 16.01.2013, 08:23



Antwort auf: teilweises Beschäftigungsverbot

Hallo, im individuellen Einzelfall würde ich mich zur Klärung iIhres Status an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2013



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