Frage: Teilweises Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, zur Zeit arbeite ich in einem Callcenter in Vollzeit und habe von der FRauenä. ein Arrtest erhalten das ich eine Tätigkeit erhalte wo ich zwischen durch auch mal aufstehen kann damit ich nicht nur sitze. (habe bei langer sitzender Tätigkeit gesund.Probleme/Schwangerschaft) dieses hat der Arbeitgeber akzeptiert. Nun meine Frage wenn sich herausstellt das das nicht ausreicht und die Ärztin mir ein teilw.Beschäftigungsverbot von 8 STd. auf 5 Stunden ausstellt. Bekomme ich dann weiter mein volles Gehalt? Vielen Dank koko03

Mitglied inaktiv - 07.07.2004, 20:23



Antwort auf: Teilweises Beschäftigungsverbot

Hallo, bei einem BV, egal in welchem Umfang, bekomen Sie immer weiter das volle Gehalt! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.07.2004



Antwort auf: Teilweises Beschäftigungsverbot

Ob teilweise oder ganzes BV - als Schwangere bekommst du immer 100 % Lohnausgleich! Im Gegensatz zur Krankschreibung.

Mitglied inaktiv - 07.07.2004, 23:56



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