Teil 2 zu Frage am 29.05.11 - Kündigung Elternzeit - AG will Aufhebungsvertrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Teil 2 zu Frage am 29.05.11 - Kündigung Elternzeit - AG will Aufhebungsvertrag

Hallo Frau Bader! Ich hatte Ihnen weiter unten im Forum, also vor 2 Tagen schon mal geschrieben. Nun bin ich nach meinem Gespräch mit der "Obrigkeit" schlauer. 1. nach Ender meiner Elternzeit im Juli werde ich nicht mehr an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren dürfen sondern in eine andere noch weiter entfernte Filiale gesetzt. 2. wurde mir mitgeteilt, dass wenn ich nicht selbst kündige ich einen Aufhebungsvertrag bekomme - damit bin ich allerdings nicht einverstanden, denn ich will ja in dem Unternehmen weiter arbeiten. Ist das mit dem Aufhebungsvertrag überhaupt rechtens? 3. welche Möglichkeit habe ich nun für eine "normale" Kündigung von Seiten des AG, denn ich kündige nicht von alleine, hätte ja dadurch auf finanzielle Nachteile beim Jobcenter usw. Ich hoffe auf Ihre Rückantwort und bedanke mich im voraus!

Mitglied inaktiv - 31.05.2011, 11:34



Antwort auf: Teil 2 zu Frage am 29.05.11 - Kündigung Elternzeit - AG will Aufhebungsvertrag

Hallo, 1. Dazu hatte ich ja schon geschrieben 2. Nein, nur eine Kündigung (dann KSchG) 3. Wenn er kündigt, können Sie sich auf eine Abfindung einigen (=Aufhebungsvertrag) o eine Kündigungsschutzklage machen (=Klage auf Weiterbestehen des Vertrages). Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.06.2011



Antwort auf: Teil 2 zu Frage am 29.05.11 - Kündigung Elternzeit - AG will Aufhebungsvertrag

Ich habe mal in meinen Vertrag geschaut, da steht allerdings drin, dass mein Einsatz nur in einer bestimmten Filiale ist, da wo ich auch die letzten Jahre vor meiner Elternzeit war - nun soll ich wie oben geschrieben (nach Ende der Elternzeit) in eine weiter entfernte Filiale "versetzt" werden mit dem Grund ich würde dort besser ins Team passen. Kann ich etwas dagegen tun?? Möchte natürlich in meine "alte Filiale"!!

Mitglied inaktiv - 02.06.2011, 20:06



Antwort auf: Teil 2 zu Frage am 29.05.11 - Kündigung Elternzeit - AG will Aufhebungsvertrag

einen Aufhebungsvertrag muss man nicht unterzeichnen. Macht man es nichts so wird es wahrscheinlich zu einer ordentlichen Kündigung durch den AG kommen. das Arbeitsamt könnte jedoch sagen das du den Aufhebungsvertrag hättest annehmen müssen,weil es angemessen war und dann bekommst du 3 Monate kein Geld.

Mitglied inaktiv - 03.06.2011, 12:44



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