Frage: Taschengeld

Hallo Frau Bader, seit dem 14.09.2001 bin ich im Erziehungsurlaub!Ich bekomme nur Kindergeld da mein Freund zuviel Verdient!Mein Freund kommt für die anfallenden laufenden Kosten und die Lebensmittel auf!Ich bekam bis zum heutigen Tag ganze 40€ Taschengeld von ihm!Von dem Kindergeld muß ich also mein Kind und mich bekleiden und bis vor kurzen auch die Gläßchen für unseren Sohn kaufen und was so alles dazu gehört!Er lebt fröhlich in den Tag hinein und kommt abends immer erst um acht nachhause und kauft sich ein Motorrad und ein Wohnmobil mit seinen Brüdern welches sie jetzt erstmal instand setzen müßen(kostet ja auch ne menge Geld)!Zusätzlich hat er noch einen PKW! Ich mußte meine Lebensversicherung kündigen damit ich über die runden komme(habe bis letzten Monat auch noch den Strom zahlen müßen)!Wenn ich ihn mal um Geld bitte bekomme ich zu hören das er gerade nur 3€ da hat !Mir platzt bald der Kragen!Ich denke schon an Trennung da ich so ein verhalten nicht mehr lange ertragen kann!Steht mir denn Taschengeld von ihm zu obwohl wir nicht Verheiratet sind ? Vielen Dank für ihre Antwort! Liebe Grüße, Stephanie!

Mitglied inaktiv - 11.11.2002, 13:48



Antwort auf: Taschengeld

Liebe Stephanie, Taschengeld nein, aber UnterhaltWochen vor und 8 Wochen nach der Geburt hat der KV (=Kindavater) Unterhalt zu gewähren. Der Anspruch verlängert sich für den Zeitraum von 4 Mo. vor der Geburt bis 3 Jahre nach der Geburt, wenn die Kindsmutter aufgrund der SS oder Krankheit, die auf SS beruht oder weil ihr eine Tätigkeit nicht zugemutet werden kann (das ist bei einem kleinen Kind bis zu 3 J. idR so, wenn nicht nachweislich eine Betreuungsmöglichkeit besteht wie bei Großeltern im selben Haus). Über die drei Jahre hinaus muß der nichteheliche Vater Unterhalt zahlen, wenn Versagung "grob unbillig" wäre. Das wird bejaht, wenn es keinen Kindergarten, Großeltern etc. gibt. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.11.2002