Frage: Taschengeld

Hallo, ich habe eine Frage wegen Taschengeld bei einem 15 Jährigen. Hat der Junge ein Recht auf Taschengeld? Die Mutter verlangt von ihm das er sich einen Job sucht und das er kein Taschengeld mehr bekommt. Die Mutter bekommt Unterhalt vom Kindsvater und Kindergeld. Kann der Vater denn das Taschengeld für seinen Sohn vom Unterhalt abziehen? Ich würde mich über eine positive Antort sehr freuen. Mit bestem Dank, Traudel

Mitglied inaktiv - 29.09.2002, 22:36



Antwort auf: Taschengeld

Liebe Traudl, Auf die Zuwendung von Taschengeld haben Kinder keinen gesetzlichen Anspruch. Es bleibt den Eltern überlassen, ob und in welcher Höhe sie Taschengeld geben wollen. Taschengeld hat jedoch eine wichtige pädagogische Funktion. Die Kinder müssen den Umgang mit Geld erlernen. Mit Hilfe des Taschengeldes lernen sie, was Geld wert ist und wie es eingeteilt werden kann. Das Jugendamt empfiehlt im 6. Lebensjahr monatlich 10,23 Euro (20.- DM), im 17. und 18. Lebensjahr 40,90 bis 46,02 Euro (80.- bis 90.- DM) als untere Grenze pro Monat. Das Taschengeld wird zunächst wöchentlich und etwa ab dem 10. Lebensjahr dann monatlich ausbezahlt. Pro Jahr oder alle zwei Jahre wird das Taschengeld gesteigert. Dazu können Tarifverhandlungen in der Familienrunde abgehalten werden, denn die Höhe hängt natürlich immer von der finanziellen Situation und dem Lebensstandard einer Familie ab. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.10.2002