Hallo Frau Bader! Ich habe eine etwas komplizierte Frage. Und zwar bin ich als Teilzeitkraft in einem relativ kleinen Unternehmen tätig (seit 1 Jahr mit befristetem Arbeitsvertrag). Mein Arzt hat mir jetzt eine Mutter-Kind-Kur empfohlen, da ich physisch total erschöpft bin. Die Krankenkasse sagte nun, daß die Regelungen über Lohnfortzahlung/Urlaubsanspruch wegen einer Kur über den Tarifvertrag geregelt wären. Ich habe in meinen Arbeitsvertrag aber nichts von irgendwelchen tarifen stehen (ich arbeite als kaufmännische Angestellte) und mein Chef hat keine Erfahrungen mit solchen Sachen. Gilt in meinem Fall der BAT oder gibt es sowas, das ich keine "Tarifkraft" bin. Ich hoffe, Sie verstehen, was ich meine und können mir weiterhelfen. Wenn ich für die Zeit kein Gehalt bekomme/bzw. Erholungsurlaub nehmen muß, kann ich mir die Kur abschminken . Vielen Dank für Ihre Mühe! Simone mit Lukas Maximilian (3 Jahre)
Mitglied inaktiv - 16.05.2002, 14:31