Hallo Frau BAder, bei meinem Arbeitgeber habe ich die Möglichkeit den gesetzlichen Erziehungsurlaub nach § 9a MTV um bis zu 6 Monate tariflich zu verlängern. "Muß" ich nach Ende der tariflichen Verlängerung meine Tätigkeit im Bankhaus wieder aufnehmen? Hierbei spielen verschiedene Unsicherheitsfaktoren wie z.B. KIndergartenplatz? ... eine große Rolle. Besten Dank im voraus Daniela Winkler
Mitglied inaktiv - 15.10.2001, 20:48