Sehr geehrte Frau Bader, ich bin freie Journalistin und derzeit in Elternzeit. Zum Beantragen des Elterngelds muss ich noch einige Unterlagen nachreichen, da ich nach dem Mutterschutz noch ein paar Artikel geschrieben habe. Allerdings habe ich in der EG-Bezugszeit auch noch eine Nachzahlung der VG Wort erhalten fürs bergangene Jahr. 1. Müssen diese Tantiemen auch angegeben und vom Elterngeld abgezogen werden? Auch wenn die Arbeitsleistung vor der Geburt erbracht wurde? 2. Und lohnt es sich für mich mir eine neue Kamera in der Elternzeit anzuschaffen, damit sich der Gewinn schmälert durch die Spesen und ich im Endeffekt letztendlich weniger vom EG zurückzahlen muss? 3. Da der ET im August war und das EG wegen fehlender Unterlagen noch nicht bezahlt wird (Antrag habe ich zwar spät, aber fristgerecht gestellt) würde mich interessieren, wie ich in der Wartezeit krankenversichert bin. meine KV zwingt mich praktisch, mich jetzt freiwillig zu versichern (Mein Mann ist privatversichert) obwohl ich früher pflichtversichert war und ich eigentlich beitragsfrei versichert sein müsste. Bekomme ich zuviel gezahlte Beiträge zurück, sobald das EG fließt? Vielen Dank im Voraus.
von StellaMaris79 am 31.12.2018, 01:31