Hallo! Ich habe eine 1 1/2 jährige Tochter und werde im März mein 2. Kind zur Welt bringen. Welechen Anspruch an Stunden für die Betreuung hat das 1. Kind Nach der Geburt des 2. Kindes ?? Vielen Dank Mandy
Mitglied inaktiv - 27.07.2007, 12:26
Hallo! Ich habe eine 1 1/2 jährige Tochter und werde im März mein 2. Kind zur Welt bringen. Welechen Anspruch an Stunden für die Betreuung hat das 1. Kind Nach der Geburt des 2. Kindes ?? Vielen Dank Mandy
Mitglied inaktiv - 27.07.2007, 12:26
Hallo, Sie haben nach Ihrer Schilderung keinen Anspruch auf staatl. Unterstützung. Liebe Grüsse, NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.07.2007
Wer betreut das Kind denn zur Zeit außer Dir?
Mitglied inaktiv - 27.07.2007, 13:57
das erste Kind soll ab Dezember zur Tagesmutter und das zweite bleibt bei mir,
Mitglied inaktiv - 27.07.2007, 15:11
Versteh trotzdem nur Bahnhof: Du kannst Dein Kind betreuen lassen, von wem und wie lange Du willst; wieso sollte es da einen "Anspruch" drauf geben? Wobei es natürlich schwer nachvollziehbar ist, daß man eines seiner Kleinkinder zur Tagesmutter gibt und das andere selber betreut...aber vielleicht hast Du genug Geld und Gründe dafür.
Mitglied inaktiv - 27.07.2007, 15:48
Es ist schon wichtig, dass Kinder unter Kinder kommen und das Erziehungsjahr fürs erste Kind läuft ja dann auch aus. Dann beginnt das neue fürs zweite Kind und in der zeit soll das 1. Kind zur Tagesmutter. Ich wollte nur wissen, wieviele Stunden vom Jugendamt genehmigt werden.
Mitglied inaktiv - 27.07.2007, 16:09
Dürfte dennen egal sein, wenn ihr es komplett selbst zahlt
Mitglied inaktiv - 27.07.2007, 17:19
Du hast immer noch nicht erklärt, was das Jugendamt mit Deiner Entscheidung, eine Tagesmutter zu engagieren, zu tun hat. Sie betreut Dein Kind, Du bezahlst sie, Ihr habt einen Vertrag - wo kommt das Jugendamt ins Spiel?
Mitglied inaktiv - 27.07.2007, 19:46
Die sollen das stützen. Ganz alleine will ich das nicht bezahlen.
Mitglied inaktiv - 28.07.2007, 12:58
Was hätten "die" für einen Grund, das zu stützen? Du bist doch offenbar sowieso zu Hause, auch wegen dem 2. Kind. Wenn Dein Kind "unter Kinder" soll vielleicht mal mit Freunden treffen, Krabbelgruppe, Mini-Club o.ä. Tagesmütter sollen die berufstätige Mutter ersetzen.
Mitglied inaktiv - 28.07.2007, 13:07
Du würdest nur Unterstützung bekommen, wenn du arbeitest, und dann auch nur die reine Arbeitszeit (d.h. ohne Pause und Fahrtzeit).
Mitglied inaktiv - 28.07.2007, 14:55
gibt es da irgendeine Möglichkeit, dass das Jugendamt die Kosten der Tagesmutter "subventioniert". Allerdings vermute ich, dass es schwierig werden dürfte, eine TaMu vom JA vermittelt zu bekommen, wenn du nicht arbeitest. Es gibt einfach zu wenig "anerkannte" Plätze für die Betreuung von Kleinkindern. Aber viel Glück!
Mitglied inaktiv - 28.07.2007, 19:54
Hallo, da Du ja nicht arbeitest, steht Dir vom Jugendamt auch keine Unterstützung zu. Verstehe auch nicht warum Du unbedingt eine TAMU brauchst, das schaffst Du doch locker selbst. Hast Dir ja auch ausgesucht noch ein zweites Kind zu bekommen.... Viel Glück
Mitglied inaktiv - 29.07.2007, 12:39
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