Hallo Frau Bader! Ich habe ein großes Problem, wobei mir keiner so recht Auskunft geben kann! Unser Sohn (3 Jahre alt) wird nachmittags von einer Tagesmutter betreut. Diese Kosten übernimmt das "Amt für Jugend und Familie." Das Betreuungsgeld wird teilweise bzw. ganz von uns wieder an das Amt zurückgegeben. Nun ist unsere Tagesmutter schwanger und wir wissen nicht ob wir die Schutzfristen von 6 Wochen davor und 8 Wochen danach einhalten müssen!? Sie zählt nicht als Angestellte laut Amt, es gibt dafür andere Vorschriften. Wir sind absolut überfragt, wie machen wir es richtig? Ich habe gelesen, das eine schwangere Frau die 6 Wochen davor solange arbeiten kann wie sie möchte. Stimmt das? Vielen Dank im voraus! Gruß Sylvia
Mitglied inaktiv - 20.06.2006, 22:38