Frage: Tagesmutter und deren Forderungen

Hallo, ich habe seit 2 Jahren eine Tagesmutter für meine beiden Söhne. Wir haben keinen schriftlichen Vertrag nur mündlich. Auf einmal kommt sie an und verlangt für 4 Wochen, wo sie Urlaub macht, das wir die 4 Wochen voll weiterzahlen sollen für beide Kinder, das wäre dann ihr Urlaubsgeld. Darf sie das überhaupt? Das war mündlich so nicht abgesprochen damals, sie ist der Meinung sie könne das jetzt einfach verlangen würden andere Tagesmütter auch so handhaben. Und sie hat gestern einen Kinderwagen gekauft und will jetzt von den jeweiligen Eltern anteilig 20,- Euro dafür haben. Sie muß den doch zur Verfügung stellen, oder sehe ich das falsch? Und ist das mit dem Urlaubsgeld rechtens? So langsam reichts mir nämlich, jeden Tag wieder irgendwas anderes bei der Tagesmutter was sie von uns fordern will. Vielen Dank schonmal im voraus, gruß Sanne

Mitglied inaktiv - 08.06.2005, 19:23



Antwort auf: Tagesmutter und deren Forderungen

Hallo, sie hat weder einen Anspruch auf Urlaubsgeld noch auf den Kinderwagen. Ob sie einen Anspruch auf die Bezahlung der Zeit hat, wo sie Urlaub nimmt (das ist KEIN Urlaubsgeld) hängt von der Art des Vertrages ab. Ist es ein Arbeitsvertrag (Sie zahlen zB KK und Sozialversicherungsabgaben) dann ja. Wenn sie hingegen selbstständig ist, nein Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.06.2005



Antwort auf: Tagesmutter und deren Forderungen

Vielen Dank nochmal für Ihre Antwort. Liebe Grüße S. Schütze

Mitglied inaktiv - 09.06.2005, 12:30



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