Frage: Tagesmutter+Jugendamt (lang)

Hallo, ich habe zur Zeit ein Problem mit dem Jugendamt. Und wir sind sehr verunsichert, ob das, was uns dort erzählt wurde, auch so stimmt. Wir wohnen in Niedersachsen, falls das wichtig ist. Wir haben vom Jugendamt auf unseren Wunsch eine Tagesmutter vermittelt bekommen, das klappt auch alles super. Dann haben wir (alles sehr rechtzeitig im August 06) einen Antrag auf Förderung der Tagespflege für unsere Tochter beim Jugendamt gestellt. Wir waren nicht sicher, ob wir Unterstützung bekommen, aber wir dachten, mit einem Antrag schaden wir uns ja nicht, wir könnten höchsten einen ablehnenden Bescheid bekommen. Dann bekamen wir ein Schreiben, in dem mitgeteilt wurde, dass das JA 236 Euro im Monat übernimmt und direkt an die Tagesmutter überweist. Wir waren so froh, dass wir nicht weiter nachgefragt haben. Laut Auskunft vom JA sollte es so laufen: Das Amt bezahlt 236 Euro im Monat an die TaMu, wir bezahlen den Rest nach monatlicher Abrechnung. Die TaMu hat auch ein extra Geschäftskonto, also nachweisbar. Das haben wir auch so gemacht seit November, seit die Betreuung läuft. Lange Rede, kurzer Sinn: Jetzt nach 3 Monaten kam eine Rechnung vom JA, wir sollen für die ganzen 3 Monate die (inzwischen) 240 Euro pro Monat (also 720 Euro) überweisen, in einer Summe. Und ab sofort haben wir das Geld für die Tagesmutter direkt ans JA zu zahlen. Die würden das dann an die Tagesmutter überweisen. Eine Förderung bekommen wir aber nicht. Wir bezahlen also 100 %. Das ist an sich schon ärgerlich, aber rechtlich wohl richtig. Nun haben wir gesagt, dass wir dann direkt mit der TaMu abrechnen, weil wir die Förderung ja eh nicht bekommen. So sind wir flexibler und die Abrechnung ist realistischer. Und das will uns das Jugendamt nicht erlauben!!! Meine Frage: Ist das rechtlich okay? WARUM muss das über das Amt gehen, wenn wir beide (TaMu und wir) auch den direkten Weg gehen können? Eine Rechnung muss sie eh schreiben, da die Stunden jeden Monat variieren. Leider ist der entsprechende Mitarbeiter im Jugendamt sehr patzig und frech geworden, so dass wir nicht mehr mit ihm reden werden. Der nächste Weg wäre der Jugendamtsleiter, aber wir würden uns vorher gern informieren. Leider wissen wir nicht mehr, was wir glauben sollen. Vielleicht können Sie uns den Paragraphen im SGB nennen, der diesen Punkt festlegt!? (Hoffentlich war das nicht zu wirr, aber wir sind wirklich durcheinander und aufgeregt, um nicht zu sagen sauer!) Vielen Dank und viele Grüße Sylvia

Mitglied inaktiv - 08.01.2007, 22:02



Antwort auf: Tagesmutter+Jugendamt (lang)

Hallo, ich verstehe das nicht. Haben Sie jetzt einen positiven Bescheid oder nicht? Fassen Sie das genza doch bitte mal kurz + allgemein zusammen! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.01.2007



Antwort auf: Tagesmutter+Jugendamt (lang)

Ich bin mir natürlich bewusst, dass es sowohl Tagesmütter als auch Eltern gibt, die gern den Weg übers Jugendamt gehen bezüglich der Bezahlung, weil hier eine gewisse Verlässlichkeit gilt. Nur darf dies doch in meinen Augen kein Zwang sein. Außerdem muss ich so zwei Überweisungen tätigen anstatt einer - das ist sowohl Zeit- als auch Geldverschwendung. Viele Grüße Sylvia

Mitglied inaktiv - 08.01.2007, 22:12



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