Tätigkeit für einen anderen AG während des EU

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Tätigkeit für einen anderen AG während des EU

Hallo Frau Bader, ich würde gern für einen anderen AG ca. 10 - 15 Std./Woche während des EU arbeiten. Muss mein alter AG hierüber informiert werden und dem zustimmen? Was ist, wenn mein alter AG mir gleiches Angebot macht, aber der andere AG für mich günstiger ist, da der Arbeitsweg erheblich kürzer wäre? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Liebe Grüsse Anja

Mitglied inaktiv - 04.07.2002, 15:22



Antwort auf: Tätigkeit für einen anderen AG während des EU

Liebe Anja, der alte AG muss zustimmen. Er kann ablehnen, wenn betriebsbedingte Gründe bestehen. Trotzdem sind Sie nicht verpflichtet, bei diesem Ag zu arbeiten. GRuß´, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.07.2002



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