Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber in der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber in der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Fragen bezüglich der Aufnahem einer Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber in der Elternzeit. Ich befinde mich im zweiten Jahr Elternzeit, diese läuft noch bis März 2018. Ich war im öffentlich Dienst 50% tätig, möchte aber eigentlich nicht zurück an meinen alten Arbeitsplatz, jedoch war der Vertrag unbefristet. Ich habe nun zum 01.02.2018 eine ähnliche Stelle in Teilzeit 20% mit Solution auf eine spätere Aufstockung gefunden und bereits eine Zusage erhalten. Die neue Stelle ist ebenfalls im öffentlichen Dienst, besser bezahlt aber befristet auf zwei Jahre. Deshalb wollte ich ab März 2018 bis März 2019 ein drittes Jahr Elternzeit einreichen, um zu sehen wie sich die neue Stelle entwickelt und die neue Stelle als Nebentätigkeit in der Elternzeit beginnen. Nun habe ich Bedenken, dass mein alter Arbeitgeber (Universität) dem nicht zustimmen könnte, da ich dort auch meine Arbeitszeit reduzieren und zurück kommen könnte. Wie sehen Sie das? Danke für Ihre Hilfe!

von Chavela87 am 19.12.2017, 20:19



Antwort auf: Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber in der Elternzeit

Hallo, Sie müssen den alten Arbeitgeber fragen, er kann aber nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.12.2017



Antwort auf: Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber in der Elternzeit

der alte arbeitgeber MUSS vor vertragsunterzeichnung zustimmen. tut er das nicht, musst du kündigen und kannst erst danach woanders anfangen. das liegt im ermessen des eigentlichen arbeitgebers, da kann man keine prognose abgeben

von mellomania am 19.12.2017, 21:53



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