Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich im zweiten von zwei eingereichten Jahren Elternzeit. Das zweite Jahr ist im Dez 2012 beendet. Frage 1:Nun möchte ich jetzt in TZ bei einer anderen Fa arbeiten. Zustimmung meines seitherigen AG ist erfolgt. Wenn ich nun erneut schwanger werde würde, ist dieser Lohn aus der TZ-Tätigkeit während der EZ maßgebend für das EG? oder bekomme ich nur die 300 EUR. Frage 1a: Hätte ich nach der Geburt bzw. Beendigung der Elternzeit wieder einen Anspruch auf einen TZ-Job bei der neuen Fa?oder läuft der Anspruch bei der alten Firma weiter. Frage 2:Ich habe vor, die Elternzeit noch um ein Jahr zu verlängern, um den Anspruch auf meinen bisherigen Job nicht zu vergeben, ist das sinnvoll? Frage 3: Was mache ich wenn mein Kind krank wird z.B.Grippe und ich nicht arbeiten gehen kann? Dankeschön!