Hallo, ich bin 2 Jahre in EZ und mein Antrag auf TZ während der EZ wurde aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt, obwohl die muendliche Planung war, dass ich wieder anfange zu arbeiten, sobald mein Kind einen Betreuungsplatz hat (er ist jetzt 1 Jahr alt und geht ab dem 1.9.15 in die Kita). Ich möchte ich mich demnach ab dem 1.10. arbeitslos melden, da ich noch keinen anderen Job gefunden habe und definitiv ein Einkommen brauche und auch gerne in den Job wieder einsteigen möchte!. Nun muss ich ja, soweit ich weiß, bei meinem AG den Antrag auf TZ während der EZ bei einem anderen Arbeitgeber stellen. Folgende Fragen habe ich: - Muss dieser Antrag ebenfalls mit sieben Wochen Vorlaufszeit gestellt werden, ehe ich mich ueberhaupt arbeitslos melden kann? - Brauche ich das Zugeständnis meines AGs zur TZ bei einem anderen AG, um mich arbeitslos melden zu koennen? - Muss ich in dem Antrag den möglichen Arbeitgeber nennen? Da ich noch keinen anderen Job habe, kann ich das ja nicht und muesste diesen Antrag bei meinem AG ganz generell stellen. Ganz herzlichen Dank!
von lalaurie am 14.08.2015, 14:28