Guten Tag Frau Bader, ich bin derzeit in genehmigter 3 jähriger EZ (2.Kind - Ende 5/17). Nun habe ich einen Betreuungsplatz für meine Kleine und habe meinem Chef wieder angeboten in verringerter Stundenzahl (max. 15 Std./3 Tage) zu arbeiten. Das Vorgespräch ergab, dass er mich in diesem Jahr aushilfsweise für einige Tage beanspruchen kann/will und nächstes Jahr zur Abdeckung von Spitzenzeiten tageweise und evtl. 2 Tage/Woche im Büro mit vielen ??? (arbeite im Bereich Messe). Mit der diesjährigen stundenweisen Tätigkeit bin ich einverstanden, aber nä. Jahr würde ich gerne regelmäßig 2-3 Tage arbeiten und nicht auf Abruf, wie es sich mein Chef nun vorstellt. Er sagt aufgrund der noch unklaren Auftragslage kann er mir keine festen Arbeitszeiten benennen/anbieten und deshalb der Abruf. Ich habe nun einen befristeten Vertrag (Befristung von 10/15-7/16) nach dem Teilzeit- u. Befristungsgesetz vorgelegt bekommen, der keine feste Stundenzahl beinhaltet, sondern nach Arbeitsaufkommen. Mit der Befristung wäre ich einverstanden, da 2016 meine Große in die Schule kommt und ich deshalb flexibel bleiben möchte (deshalb die lange beantragte EZ). Aber ich hätte den Aufwand für wahrscheinlich 30 Arbeitsstunden/Monat und da dies kein 450€-Job ist, ist das auch alles sozialversicherungspflichtig plus Steuern - also fast unlukrativ. Nun meine Fragen, hat der befristete Vertrag Auswirkung auf meinen TZ-Vertrag der aufgrund der EZ ruht? Was kann ich tun, wenn ich nächstes Jahr regelmäßig arbeiten will? Ich habe Verständnis für die Planungsunsicherheit meines Chefs, möchte/muss aber auch Geld verdienen. Wenn ich diesen Aushilfsvertrag unterschreibe, wird mir mein AG wohl kaum eine andere Beschäftigung erlauben. Was habe ich für Möglichkeiten? Vielen Dank für eine Rückmeldung. Auch gerne von anderen Müttern mit Erfahrung. Gruß Carrie
von Carrie38 am 09.09.2015, 12:07