Frage: TZ in EZ

Liebe Frau Bader, ich habe mit meinem Arbeitgeber vereinbart das ich ab dem 01.09.2008 in Teilzeit arbeiten möchte. Das ist auch alles soweit in Ordnung. Er möchte mir allerdings meinen alten Job nicht wieder geben. Ich soll nun das machen was irgendwie keiner so richtig möchte. Ich habe vorher als Bilanzbuchhalterin (habe auch die Qualifikation) bei den Abschlußarbeiten mitgewirkt, und nun soll ich Kreditorenrechnungen buchen. Außerdem möchte er einen neuen Vertrag abschließen in dem auch mein neues Aufgabengebiet benannt wird. Einen Kompromiss habe ich ihm auch mitgeteilt, aber zu dem ist er scheinbar nicht bereit. Irgendwie bin ich im Moment gar nicht zufrieden. Gibt es eigentlich eine öffentliche Stelle bei der man sich beraten lassen kann oder kann das nur ein Rechtsanwalt machen. Ich denke ein Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht wäre da der Richtige. Vielleicht können Sie mir einen Tipp geben was ich machen soll. Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 13.08.2008, 20:37



Antwort auf: TZ in EZ

Hallo, als Laie klingt das die Tätigkeit nach gleichem Thema- wichtig ist, was im Vertrag steht. Sie dürfen nicht weniger verdienen. Beraten kann Sie ein Anwalt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.08.2008



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