Hallo Ich bin in meinem 2.EZ Jahr (bis Dez 18) und beginne jetzt im Mai mit 15 Wochenstunden bei meinem AG (TZ in EZ). Ich habe noch 18 Tage Resturlaub von vor der EZ, als ich 30 Wochenstunden gearbeitet hatte. Mein AG erwartet, dass ich diese 18 Tage bis Dez verplane. 1. habe ich doch das Recht diesen Resturlaub erst nach der EZ zu nehmen?Auch wenn ich nun vorher schon in TZ wieder arbeite? 2. ist es doch nicht richtig mir den Urlaub statt mit 30 Std/Woche mit den 15 Std/Woche zu verrechnen?
von allmountain am 29.01.2018, 11:29