Hallo Frau Bader, ich bin schwanger und habe mich entschieden nach dem MS in EZ TZ zu arbeiten. Ich habe dies mit meinem AG besprochen. Er bietet mir sogar die Möglichkeit von 5 Tagen an 4 von zuhause aus zu arbeiten. Meine Sorge: er redet von Änderungskündigung. Das würde vermutlich bedeuten, dass er meinen unbefristeten AV von einer Vollzeitstelle auf einen Vertrag für die EZ auf Teilzeit ändert. Im schlechtesten Fall würde ich also nicht nur den Anspruch auf den Vollzeitarbeitsplatz verlieren, sondern auch gleich das unbefristete Arbeitsverhältnis. Worauf muss man achten, damit das derzeitige, unbefristete Arbeitsverhältnis nach der EZ weiterhin Gültigkeit behält? Genügt in dem AV über TZ in EZ der Hinweis "der Ursprungsarbeitsvertrag bleibt unberührt"? Vielen Dank Melanie
Mitglied inaktiv - 13.04.2005, 15:07