Schönen guten Tag Frau Bader,
ich möchte im 2. Jahr meiner EZ in TZ / 20 Stunden die Woche, arbeiten. Kein Bezug mehr von EG.
Mein AG möchte, dass ich meinen Resturlaub und meine Überstunden von vor der EZ nehme, bevor ich anfange mit arbeiten. Erstmal nicht verkehrt, ABER: da es so viele sind, möchte er mich 1,5 Monate voll anmelden und abrechnen - wäre nur Urlaub und Überstunden, ich würde nicht arbeiten. Anschließend wären es nur die 20 Stunden. Falle ich dadurch aus der EZ, auch wenn ich nicht arbeite, aber als Vollzeit abgerechnet werde?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Liebe Grüße
von
Eriksa84
am 06.04.2019, 00:20
Antwort auf:
TZ in EZ - Resturlaub & Überstunden direkt zu Beginn der TZ in EZ nehmen müssen
Hallo,
ja, sie würden dann die EZ unterbrechen. Das geht, wenn Sie sich einig sind. Es kommt also darauf an, ob mal dem AG trauen kann.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.04.2019
Antwort auf:
TZ in EZ - Resturlaub & Überstunden direkt zu Beginn der TZ in EZ nehmen müssen
Hallo, wenn "voll" mehr als 30h/Woche bedeutet - das geht in Elternzeit nicht. Rechtlich ist es irrelevant, ob du arbeitest oder urlaubst, du erhältst Arbeitsentgelt für den entsprechenden Stundenumfang.
von
drosera
am 06.04.2019, 08:00
Antwort auf:
TZ in EZ - Resturlaub & Überstunden direkt zu Beginn der TZ in EZ nehmen müssen
problem ist dass du zwar elternzeit sparen könntest, also NACH der Zeit mit EZ und TZ anfangen ABER er könnte dich genau in der zeit kündigen, da du eben diese zweieinhalb monate KEINEN kündigugungsschutz hast. ich würde ihm anbieten, dass er das auf 30 h berechnet, dann läuft deine EZ, du hast kündigungsschutz und fängst halt dementsprechend später wirklich an..
von
mellomania
am 06.04.2019, 08:03
Antwort auf:
TZ in EZ - Resturlaub & Überstunden direkt zu Beginn der TZ in EZ nehmen müssen
Sobald es über 40 Std die Woche sind und da ist es egal ob du arbeitest oder im Urlaub bist, endet deine EZ. Ohne deine Zustimmung geht das also nicht. Du bist auch nicht verpflichtet dem Urlaubsabbau in dem Umfang zuzustimmen. Zudem wenn du innerhalb der EZ arbeitest, ruht dein VZ-Vertrag ja weiterhin, damit auch der Urlaub und die Überstunden welche du in VZ angesammelt hast. Den TZ-Vertrag kannst du also eigenständige Sache betrachten, mit eigenen Anspruch auf Urlaub usw. Wobei ich auch den AG verstehen kann.
Ich würde dem AG also auch vorschlagen, er soll das ganze auf TZ umrechnen. Dabei evtl noch einen Puffer zu lassen weil es nicht selten vorkommt das im ersten Herbst-Winder-Frühling die Kinder öfter mal krank werden wenn sie neu in der Fremdbetreuung sind. Da wären ein paar Stunden Puffer nicht schlecht.
von
Felica
am 06.04.2019, 09:54