Hallo Frau Bader, meine Situation ist folgende: Ich befinde mich in zweijähriger Elternzeit, bin aber nach 1 Jahr wieder Teilzeit arbeiten gegangen - allerdings bei einem anderen Arbeitgeber. Nun bin ich wieder schwanger und würde meine momentane Elternzeit vorzeitig beenden um in den Mutterschutz zu gehen und danach die neue Elternzeit zu beantragen. Welcher Arbeitgeber zahlt denn dann das Mutterschutzgeld? Mein eigentlicher Arbeitgeber (Vollzeit) oder mein derzeitiger Arbeitgeber (Teilzeit)? Die Elternzeit beende ich ja bei meinem eigentlichen Arbeitgeber, da ich die bei ihm ja damals auch beantragt habe und ich den Job auch nicht gekündigt habe. Vielen Dank schonmal für Ihre Antwort!
von Valentina1990 am 18.01.2016, 23:21