Symphysensprengung und Lungenembolie nach Geburt

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Symphysensprengung und Lungenembolie nach Geburt

Hallo, meine geschichte ist etwas länger. Ich würde nur gerne wissen ob man rechtlich gegen das KH vorgehen kann oder lieber nicht. In der 26 SSW bin ich die treppenruntergefallen und habe dabei eine Symphysendehnung erlitten. die restliche schwangerschaft habe ich mehr oder weniger liegend im bett verbracht, da die schmerzen unerträglich waren. In der 40 Wo kam mein sohn zur welt. Obwohl das KH von der Dehnung wusste habe ich auch nach dem ich mehrmals regelrecht um einen kaiserschnitt gebettelt habe keinen bekommen. Statt dessen bekam ich zur antwort : stellen sie sich nicht so an. ich bekam 2 PDA's nix hat geholfen. Während der presswehen ist dann die symphyse gebrochen. ich habe s richtig knacken gehört ( hebamme und ärtzin auch) und dachte in dem moment nur das ich dem kind den kopf gebrochen hätte...Nach der Geburt musste ich dann bettruhe halten ( dh. ich bekam ein Katheter zum wasserlassen und durfte mich weder hinsetzten noch bewegen) und blieb im KH. nach 3 tagen wurde erst geröngt. um mich wurde sich absolut nicht gekümmert. ich musste die schwestern alle 2 std holen damit sie mir helfen mein kind anzulegen zum stillen. er nahm in der woche im KH 500gramm ab. keiner der schwestern kam mal auf die idee mir eine waschschüssel zu bringen oder sonst irgendetwas ohne das man sie darum bitten musste. Auf die frage ob man mir mal die haare waschen könnte ( Nach 4 tagen wohlgemerkt) bekam ich die antwort : Joa mal gucken ob jemand zeit und lust hat. am 4ten tag bekamm ich dann einen beckengurt , der viel zu eng geschnürrt wurde. am 7ten tag wurde ich mit einem krankentransport nach hause gebracht. 2 tage darauf bekam ich ( durch den zu engen becken gurt) eine Lungenembolie und lag 3 tage auf der intensivstation und danach noch 1 woche auf der Kardiologie. wo dann auch festegestellt wurde das die embolie durch dem gurt kam. seit dem kann ich nicht mehr stillen da ich jetzt 2 jahre mind. blutverdünnungsmittel nehmen muss. meine frage an sie ist nun ob ich rechtlich gegen das krankenhaus vorgehen kann. bzw. schadensersatz fordern kann oder ob es aussichtislos ist für mich. vielen dank im voraus Melina k.

Mitglied inaktiv - 18.05.2006, 16:57



Antwort auf: Symphysensprengung und Lungenembolie nach Geburt

Hallo, wichtig ist erst einmal, die Unterlagen aus dem Krhs. anzufordern. Ansonsten hat man in diesen Fällen immer das Problem der Beweislast. Suchen Sie sixh einen Spezialisten für Arzthaftung. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.05.2006



Antwort auf: Symphysensprengung und Lungenembolie nach Geburt

sprich mal mit Deiner Krankenkasse darüber und nimm Dir einen Anwalt. Bei dieser Indikation hätten sie wohl sorgfältiger sein müssen. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Aber vor Gericht und auf hoher See......

Mitglied inaktiv - 18.05.2006, 17:27



Antwort auf: Symphysensprengung und Lungenembolie nach Geburt

Such Dir einen guten Patienanwalt! Informationen zu einem kannst du hier bekommen: gesundheitsberaterin@yahoo.de Alles GUte

Mitglied inaktiv - 19.05.2006, 16:42



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