Hallo Frau Bader, leider muss ich nochmal nachhacken, da ich gerade einen anderen Beitrag gelesen habe, der genau den Gegenteil dazu aussagt, was ich bis jetzt gelesen habe. Auf die Frage "Zweites Jahr Elternzeit - Zustimmung Arbeitgeber" von Lilligold am 30.11.2015 haben Sie geantwortet: Sie müssen sich nur für ein Jahr verpflichten und haben Anspruch auf zwei weitere, ohne dass der Arbeitgeber zustimmen muss. Bei meiner Frage sukzessive Verlängerung der Elternzeit war die Antwort, dass eine Verlängerung sowohl für das zweite, als auch für das dritte Jahr zustimmungspflichtig ist. Wie verhält sich das mit der oben zitierten Antwort. Ich will meine Elternzeit verlängern (bis jetzt nur 1 Jahr bewilligt) und weiß leider gar nicht mehr, ob das mir zusteht oder von der Zustimmung des AGs abhängt.
von magika am 15.03.2016, 15:39