Hallo Frau Bader, ich beabsichtige eine Verlängerung der Elternzeit bei meinem AG zu beantragen. Zur Zeit habe ich nur 1 Jahr beantragt und bewilligt bekommen, wollte jetzt auf 2 Jahre verlängern. Vorausgesetzt der AG stimmt dieser Verlängerung zu, wie sieht es in diesem Fall (bereits einmal verlängert) mit dem dritten Jahr aus. Brauche ich dann wieder die Zustimmung des AGs wenn ich mich entscheide auch das dritte Jahr zu Hause zu bleiben oder reicht eine Benachrichtigung unter Einhaltung der 7-wöchigen Frist aus? ET 23.01.2016 Vielen Dank für Ihre Hilfe. Freundliche Grüße, MP
von magika am 15.03.2016, 10:46