Sehr geehrte Frau Bader,
ich fange wieder nach 3 Jahren Elternzeit an zu arbeiten. Nun möchte ich meine Stunden auf 25 Stunden in der Woche reduzieren. Mein alter Arbeitsvertrag ist mit 40 Stunden. Bleibt dieser bestehen? Oder muss ich einen neuen Arbeitsvertrag auf Teilzeit unterschreiben? Oder reicht ein Änderungsvereinbarung mit den neuen Stunden und Arbeitszeiten? Immerhin hab ich ja schon einen Arbeitsvertrag.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
von
kleenes007
am 26.04.2013, 14:30
Antwort auf:
Stundenreduzierung nach der Elternzeit
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist uU verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.05.2013