Hallo liebe Frau Bader,
vor einigen Monaten hatte ich Sie wegen meinem Stundenlohn in der TZ-Arbeit während meiner EZ gefragt.
Ich bin als Abteilungsleitung angestellt, werde als TZ jedoch "nur" als Angestellte und Vertretung der Leitung arbeiten.
Sie sagten damals, ich müsse trotzdem den gleichen Stundenlohn wie vor dem MuSchu bekommen.
Mein AG sagt Nein - ich würde nicht die gleiche Arbeit ausführen und werde dementsprechend geringer bezahlt :-(
Wenn ich der Dame aus der Rechtsabteilung ein Urteil oder einen Paragraphen nenne, würde sie dies ihrem Chef vorlegen.
Meine Frage:
Können Sie mir das Urteil oder den Paragraphen nennen, der besagt, dass eine MA für ihre TZ während der EZ genauso entlohnt werden muss, auch wenn sie eine "geringere" Arbeit nachgeht?
Vielen vielen Dank
Liebe Grüße
Diskja
von
Diskja
am 05.06.2016, 16:06
Antwort auf:
Stundenlohn TZ während EZ
Hallo,
Bei der Rückkehr aus der Elternzeit gibt es zwar keinen Anspruch auf den angestammten Arbeitsplatz, der Arbeitgeber muss Ihnen allerdings einen Arbeitsplatz anbieten, der gleichwertig zu den im Arbeitsvertrag vereinbarten Bedingungen ist. Die Gleichwertigkeit bestimmt sich dabei im Einzelnen nach den Bedingungen in Ihrem Arbeitsvertrag, insbesondere hinsichtlich der Tätigkeit, dem Einsatzort und der Vergütung.
Entscheidend ist also der Vertrag - danach bemisst sich die Vergütung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.06.2016
Antwort auf:
Stundenlohn TZ während EZ
In der Regelabsprache wird nur die neue Stundenanzahl und das neue Gehalt erwähnt - kein neuer Arbeitsplatz beschrieben.
Gibt es kein Urteil oder Paragraphen der genau dies beschreibt? Ohne das muss ich dann ja in den sauren Apfel beißen :-(
von
Diskja
am 07.06.2016, 12:51